München Lizenz Zum Streiten Von Bürgerredaktion De Facebook
Die aus der PEGIDA-Bewegung in vielen anderen deutschen Städten entstandenen Demonstrationen haben in den vergangenen Wochen und Monaten für viel Aufregung und mediale Aufmerksamkeit gesorgt. Mittlerweile müssen sich auch die ersten Gerichte mit diesem Phänomen beschäftigen. Allerdings stammen die Gründe für erste gerichtliche Entscheidungen nicht aus dem Lager der PEGIDA-Anhänger. So hatte sich bereits Anfang Januar das OVG Münster (15 B 45/15) im Rahmen eines Eilantrages mit der Frage zu beschäftigen, ob es dem Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf untersagt ist, auf der städtischen Internetseite... Die Ausgangsinstanz hatte hierin noch einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gesehen, wogegen der Oberbürgermeister Beschwerde zum OVG eingereicht hatte, welches den Antrag der Veranstalter der DÜGIDA-Demonstrationen letztlich ablehnte. OB von München ruft auf Facebook zu Gegendemonstrationen auf
Mit Beschluss vom 19. Januar 2015 (M 7 E 15.136) musste sich nun auch das Verwaltungsgericht München in einem vergleichbaren Fall mit Äußerungen eines Amtsträgers gegen BAGIDA-Demonstrationen beschäftigen. Der Oberbürgermeister der Stadt München rief auf seiner Facebook-Seite zur Teilnahme an einer Gegendemonstration gegen die bevorstehenden PEGIDA/BAGIDA-Veranstaltung auf. Aus dem Impressum dieser Seite ging hervor, dass der Oberbürgermeister für diese Seite in seiner amtlichen Eigenschaft Verantwortung übernehme und gerade nicht als Privatperson. Die BAGIDA-Veranstalter sahen hierin, wie im Düsseldorfer Fall, eine Verletzung des Neutralitätsgebotes und stellten einen Eilantrag beim VG München. Presse-Service, Newsletter, Social Media: Aktuelle Meldungen und Veranstaltungen auf einen Blick.
Die Münchner Rathaus Umschau ist der offizielle Pressedienst der Landeshauptstadt München. Sie erscheint jeden Werktag ab 12:30 Uhr und kann abonniert werden. This is a carousel with rotating cards. Use the previous and next buttons to navigate, and Enter to activate cards. Ansprechpartner*innen im Presse- und Informationsamt, in den Büros der (Ober-)Bürgermeister/in und in den Pressestellen der Referate Die Bilder der Fotogalerie sind zur Bebilderung von Print- und Online-Veröffentlichungen sowie für rein private Zwecke gedacht.
Münchner Zeitungen hatten den Online-Auftritt der Stadt als zu presseähnlich empfunden und zunächst erfolgreich dagegen geklagt. Doch nun muss der Fall erneut aufgerollt werden. Der Streit zwischen Münchner Verlagen und dem Stadtportal muenchen.de geht in die nächste Runde: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichts München aufgehoben und die Causa zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Süddeutsche Zeitung, Abendzeitung, tz und Merkur sowie die jeweiligen Online-Ableger hatten gegen den Internet-Auftritt der Stadt geklagt, weil sie der Meinung waren, das Angebot sei zu journalistisch, zu presseähnlich. In Artikel 5 des Grundgesetzes sei nicht nur die Pressefreiheit, sondern auch die Staatsferne der Presse konstituiert. Das Stadtportal sieht seine Seiten im Internet jedoch eher als Marketinginstrument.
Die Kläger gewannen zunächst durch zwei Instanzen, daraufhin fuhr muenchen.de sein Online-Angebot zurück. Das Portal ging jedoch in Revision und bekam Recht. Beide Seiten wollen nun die Urteilsbegründung abwarten - und eine erneute Verhandlung vor dem Oberlandesgericht. Neues aus München, Freizeit-Tipps und alles, was die Stadt bewegt im kostenlosen Newsletter - von Sonntag bis Freitag. Kostenlos anmelden. 250.000 Menschen waren laut Veranstalter bei der Demonstration in Münchens Innenstadt.
In ganz Deutschland protestieren am Wochenende hunderttausende Menschen gegen rechts Participants hold up a placard with the lettering 'Against right-wing extremism and populism, for investment, integration and closeness to the people' during a demonstration against racism and far-right politics in front of the Siegestor... Tens of thousands of people were expected to turn out again on January 21 to protest against the far-right AfD, after it emerged that party members discussed mass deportation plans at a meeting of... (Photo by MICHAELA STACHE / AFP) Berlin – In ganz Deutschland gingen am Sonntag vermutlich mehrere hunderttausend Menschen gegen rechts auf die Straße. In München musste eine Veranstaltung wegen Überfüllung abgebrochen werden, die Polizei ging von mindestens 80.000 Demonstrierenden aus, der Veranstalter sprach von 250.000.
Nach Schätzungen der Polizei beteiligen sich auch in Berlin mindestens 60.000 Menschen an einer Demonstration gegen rechts. Sie entscheiden darüber, wie Sie unsere Inhalte nutzen wollen. Ihr Gerät erlaubt uns derzeit leider nicht, die entsprechenden Optionen anzuzeigen. Bitte deaktivieren Sie sämtliche Hard- und Software-Komponenten, die in der Lage sind Teile unserer Website zu blockieren. Z.B. Browser-AddOns wie Adblocker oder auch netzwerktechnische Filter.
Geklagt haben unter anderem die Verlage der "Abendzeitung", des "Münchner Merkur" und der "Süddeutschen Zeitung". Grundlage der Klage ist das aus dem Grundgesetz abgeleitete Prinzip der Staatsferne, der zufolge sich die öffentliche Hand aus dem Mediengeschäft heraushalten soll. Im Fall von "muenchen.de" geht es sowohl um die redaktionellen Inhalte als auch die Werbung. "Wenn 50 Prozent des Amtsblatts Werbung ist, dann ist das einfach zu viel", sagte Klägeranwalt Michael Rath-Glawatz zu den Anzeigen auf der Münchner Webseite. Einen Parallelfall in Nordrhein-Westfalen hat kürzlich das OLG Hamm entschieden. Im dortigen Fall um "dortmund.de" hat die Stadt gewonnen, doch ist die Revision zugelassen, so dass der BGH mit einiger Wahrscheinlichkeit über beide Fälle zu entscheiden haben wird.
In München wie in Hamm hatten in der ersten Instanz jeweils die klagenden Verlage gewonnen. Auch in München deutet sich an, dass das OLG dies möglicherweise anders bewerten wird als zuvor das Landgericht. So sieht der Senat offensichtlich keine große Wahrscheinlichkeit, dass die Leserschaft "muenchen.de" mit der Online-Ausgabe einer Zeitung verwechselt. "Wenn jemand "muenchen.de" aufruft, wird er wissen, auf welcher Seite er sich bewegt", sagte der Vorsitzende dazu. Das Urteil soll Ende September verkündet werden.
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