Mogelpackungen So Erkennst Du Versteckte Preiserhöhungen

Emily Johnson
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mogelpackungen so erkennst du versteckte preiserhöhungen

Mogelpackungen sind ein ärgerliches Phänomen, bei dem Verbraucher für ihr Geld weniger Produkt erhalten als erwartet. Erfahre hier, wie du Mogelpackungen erkennst und welche Tricks Hersteller nutzen. Sicherlich hast du dich auch schon einmal über Verpackungen geärgert, die nur zur Hälfte gefüllt waren oder dein Lieblingsprodukt ist plötzlich viel teurer und das bei weniger Inhalt. Hersteller greifen tief in die Trickkiste, um größere Füllmengen vorzutäuschen. Dazu gehören Methoden wie doppelte Böden, dicke Wandungen, riesige Kartonagen oder viel Luft in den Verpackungen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Diese Täuschungsmanöver sind jedoch laut Mess- und Eichgesetz verboten.

Darüber hinaus werden aber auch oftmals die Füllmengen reduziert oder an Zutaten gespart, der Preis wird jedoch nicht immer reduziert. Das Problem ist: Es gibt keine konkreten Bestimmungen laut Gesetz, ab wann es sich um eine Mogelpackung handelt. "Lediglich ein Anhaltswert einer Verwaltungsrichtlinie gibt vor, dass nicht mehr als 30 Prozent Luft in der Packung sein sollten. Zwar untersagt auch das Lebensmittelrecht, die Lebensmittelinformationsverordnung, irreführende Informationen über Lebensmittel einschließlich der Menge, doch bei Reklamationen muss immer der Einzelfall beurteilt werden", heißt es auf der Website der Verbraucherzentrale NRW. Mogelpackungen sind oft schwer zu erkennen, da sie auf den ersten Blick wie normale Produkte wirken. Hier sind einige Tipps, wie du eine Mogelpackung identifizieren kannst:

Hersteller verwenden verschiedene Methoden, um Verbraucher zu täuschen: Erhöhen Hersteller die Preise, fällt das im Supermarkt oftmals kaum auf. Packungen enthalten viel Luft, der Saft ist mit Wasser gemischt. Verbraucherschützer warnen vor den Tricks der Industrie. Viele Hersteller tricksen und mogeln schon seit Langem, um ihren Kunden mehr Inhalt vorzugaukeln, als tatsächlich drin ist. Doch nach den Inflationsschüben der vergangenen Jahre sind die Budgets von Millionen Privathaushalten noch knapper geworden.

Da ist es umso ärgerlicher, wenn Produkte nicht das halten, was die Verpackung suggeriert. Mit welchen Tricks gehen die Hersteller vor? Bei der "Shrinkflation", auch Schrumpflation genannt, verringern die Hersteller die Füllmenge ihrer Produkte. Die Preise bleiben aber gleich - wenn überhaupt. Denn manchmal wird es für die Verbraucher sogar teurer. Die Verbraucherzentrale in Hamburg fischt seit Jahren Mogelpackungen aus dem Handel.

Produkte, bei denen "irgendwie" getrickst wird: Derzeit verzeichnet sie einen Höchststand. Ein Beispiel: Der "Lays Bugles Paprika Style Mais-Snack". In der alten Packung waren 95 Gramm enthalten, in der Neuen sind es gerade mal noch 75 Gramm. Der Preis ist gleich geblieben: 1,99 Euro. Das macht ein Plus von 27 Prozent. Das sei eine deutliche Preiserhöhung, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale in Hamburg.

Die bekämen viele Verbraucher gar nicht mit. Zwar sei die neue Packung minimal kleiner, aber ohne den direkten Vergleich sei das nicht zu erkennen. Ein anderes Beispiel: Die Mundspülung "Listerine Total Care". Die spült vor allem Geld in die Kasse der Hersteller. Die Füllmenge hat sich reduziert: von 600 auf 500 Milliliter. Und der Preis ist sogar noch gestiegen: von 4,45 Euro auf 4,95 Euro.

Macht eine versteckte Preiserhöhung von mehr als 33 Prozent. Vielleicht ist es Ihnen im Supermarkt schon aufgefallen: Sie kaufen Schokolade, Cornflakes oder Frischkäse zum gewohnten Preis – und beim nächsten Einkauf wirkt die Packung plötzlich leichter, obwohl der Preis gleich geblieben ist. Dahinter steckt eine gängige Methode namens "Shrinkflation", oder auch "Schrumpflation" genannt. Dabei wird die Füllmenge eines Produkts reduziert, während der Preis gleich bleibt. Bedeutet also: Die Preiserhöhung erfolgt indirekt über die Füllmenge. In Frankreich und Ungarn hat man bereits gegen die Taktik der Hersteller reagiert, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet.

Seit vergangenem Jahr müssen Produkte mit verringerter Füllmenge direkt am Regal mit einem Hinweis versehen werden. Auch in Österreich gilt laut BR24: Betroffene Mogelpackungen müssen am Regal, auf dem Produkt oder in unmittelbarer Nähe für 60 Tage klar gekennzeichnet sein. Größeren Händlern drohen bei Verstößen im Wiederholungsfall Strafen von bis zu 15.000 Euro; kleinere Händler sind davon ausgenommen. Eine neue EU-Verpackungsverordnung, die Mogelpackungen ab 2030 verhindern soll, ist bereits beschlossen, in Deutschland blieb es bislang jedoch nur bei Diskussionen. Rund 3.000 Beschwerden über Mogel- und Luftpackungen und versteckte Preiserhöhungen registrieren die Verbraucherzentralen jedes Jahr. Die Gesetzgebung macht es Unternehmen leicht zu tricksen.

Die Verpackungsgröße bleibt gleich, die Füllmenge hingegen ist geringer: Versteckte Preiserhöhungen um bis zu 75 Prozent sind laut Verbraucherschützern keine Seltenheit. Grund dafür: Die entsprechenden Regulierungen im Lebensmittel- und Eichrecht sind oft schwammig formuliert und geben den Herstellern großen Spielraum - auf Kosten der Kunden. Die Verbraucherzentralen warnen regelmäßig vor höheren Preisen von Saisonware wie Süßigkeiten, die zu Ostern oder Weihnachten angeboten werden. Verbraucher sollten die Preise vergleichen, zum Beispiel von einer Tafel Schokolade und Oster-Schokolade eines Herstellers. Hilfreich ist dabei der sogenannte Grundpreis, also der Preis pro 100 Gramm auf dem Preisschild im Supermarkt oder beim Discounter. Diesen Vergleich pro 100 Gramm empfiehlt auch die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie BVE und wehrt sich gegen die Bezeichnung Mogelpackung: "Wer vergleichen will, kann vergleichen", heißt es vom Verband.

Die Verbraucherzentrale Hamburg gibt jedoch zu bedenken, dass dies nicht als Vorher-Nachher-Vergleich des gleichen Produkts funktioniert: "Der Grundpreis ist dafür da, um zwei verschiedene Marken zu vergleichen, die nebeneinander im Regal stehen, aber nicht... Das alte Produkt ist ja in der Regel abverkauft", sagt Verbraucherschützer Armin Valet. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den "Gewinner" für 2025 gekürt: Es ist - mit großem Vorsprung - die Alpenmilch Schokolade von Milka. Stellungnahme der Henkel AG & Co KGaA vom 05. Februar 2026: „(...) Die von Ihnen angesprochene Packung mit einem Inhalt für 63 Anwendungen wurde zum Oktober 2025 von Somat All in 1 Extra Tabs für 58 Spülgänge abgelöst. „XXL 58 Tabs“ ist in roter Schrift vor leuchtend gelbem Hintergrund auf der Vorderseite der Verpackung zu lesen.

Die rote Schrift hebt sich deutlich vom gelben Hintergrund ab und zieht die Aufmerksamkeit auf sich. Zudem informieren auch häufig Regalschilder und Handzettel über den Preis pro Spülgang. Eine veränderte Anzahl an Anwendungen ist folglich im Handel leicht erkennbar. Zum Oktober 2025 haben wir den Inhalt der XXL-Größen unserer unterschiedlichen Angebote von Somat angepasst. Dabei wurde ausschließlich der Inhalt der Tab-Varianten Somat Classic Tabs und Somat All in 1 Extra Tabs reduziert – von 70 auf 67 bzw. 63 auf 58 Tabs.

Demgegenüber enthalten die XXL-Varianten unserer unterschiedlichen Caps-Varianten 3in1 Caps, 4in1 Caps und 5in1-Caps seit Oktober 2025 mehr Caps als zuvor. Die unverbindliche Preisempfehlung wurde nicht verändert. (...)" Stellungnahme der Seeberger GmbH vom 05. Februar 2026:„(...) Die Seeberger Soft-Aprikosen mit 200 g werden auf unbestimmte Zeit aus dem Sortiment genommen. Aktuell sind noch einzelne Restbestände unter anderem im Onlineshop verfügbar.

Eine Variante mit 140 g und anderen Packungsmaßen wurde gleichzeitig eingeführt. Für die 140g Packung wurde eine neue GTIN eingeführt, welche die Packung als neues Produkt kennzeichnet und somit den Handel informiert. (...) iert? Unsere Aprikosen stammen aus der Türkei. Im April 2025 wurde insbesondere der Osten des Landes, eines der wichtigsten Aprikosenanbaugebiete weltweit, von einer außergewöhnlich starken Kältewelle getroffen. Spätfröste, Eisregen und Schneefall bei Temperaturen bis zu –15 °C führten zu massiven Ernteausfällen, da Blüten, Früchte und Blätter großflächig geschädigt wurden.

Die Auswirkungen dieses Extremwetterereignisses sind weltweit spürbar und haben zu stark gestiegenen Rohwarenpreisen geführt. Als Marke steht Seeberger für konstant hohe Qualität. Aus diesem Grund setzen wir bei unseren SoftAprikosen bewusst keine Ware aus alternativen Ursprungsländern ein, da diese unseren Qualitätsanforderungen nicht entsprechen würde. Um die Soft-Aprikosen weiterhin in der gewohnten Seeberger Qualität anbieten zu können, waren wir gezwungen, den Preis anzupassen. Diese Marktsituation betrifft Aprikosenprodukte insgesamt. Entsprechend sind unsere geschwefelten, nicht gesofteten Aprikosen derzeit ebenfalls ausschließlich in der 125-g-Packung verfügbar; größere Formate werden aktuell nicht produziert.

(...) Die Füllmenge ist wie gesetzlich vorgeschrieben klar und deutlich auf der Verpackung ausgewiesen. Ein zusätzlicher, gesonderter Hinweis zur Anpassung der Füllmenge wurde nicht aufgebracht. An unsere Handelskunden haben wir die Grammaturanpassung selbstverständlich kommuniziert. Zusätzlich gibt es in unserem Online-Shop einen Hinweis zu der Preissteigerung. (...) Im Zusammenhang mit den beschriebenen Ernteausfällen und Kostensteigerungen kam es zu einer Preisanpassung: – UVP Soft-Aprikosen 200 g bis 09.07.2025: 4,99 EUR – UVP Soft-Aprikosen 200 g ab 10.07.2025: 7,49 EUR – UVP... Die angegebene UVP von 7,49€ ab dem 10.07.25 konnten wir im Handel nicht vorfinden.

Stellungnahme der Wander AG vom 30. Januar 2026:„(...) Wie viele andere Unternehmen sind auch wir bei der Wander AG aktuell von stark steigenden Kosten betroffen – insbesondere bei Kakao. Durch Ernteausfälle und extreme Wetterlagen ist Kakao derzeit so teuer wie nie zuvor. Wir haben lange versucht, diese Mehrkosten intern aufzufangen. Doch um die bewährte Qualität und den vollen Geschmack von Caotina Noir weiterhin garantieren zu können, mussten wir eine Entscheidung treffen: Anstatt den Preis zu erhöhen, haben wir die Füllmenge von 500 g auf... (...) Um die Anpassung so transparent wie möglich zu kommunizieren, gibt es auf unserer Website nähere Informationen dazu.

Ab Februar ist ausserdem ein Sticker auf dem Deckel der Dose geplant mit dem Hinweis "450g Inhalt. Unveränderter Genuss". (...)" Stellungnahme der Jacobs Douwe Egberts DE GmbH vom 11.11.2025:„(...) Die Sorten Espresso und Crema unseres Pure Sticks Sortiments enthalten nun einheitlich 20 Sticks pro Packung analog zur bereits bestehenden und unveränderten Packungsgröße von 20... Für alle drei Sorten haben wir ein einheitliches Format mit weniger Verpackungsmaterial und praktischer seitlicher Öffnung eingeführt und bieten sie im neuen, modernen Jacobs Design an. (...) Die Rezeptur sowie die Grammatur pro Stick bleiben unverändert.

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