Mogelpackungen Was Hinter Luftnummern Und Versteckten Preiserhöhungen

Emily Johnson
-
mogelpackungen was hinter luftnummern und versteckten preiserhöhungen

Um mehr Inhalt vorzugaukeln, umgeben Lebensmittelhersteller ihre Produkte oftmals mit unverhältnismäßig viel Luft, doppelten Böden, großen Deckeln, dicken Wandungen oder schlicht überdimensionierten Umkartons. Laut Mess- und Eichgesetz sind solche Täuschungsmanöver verboten. Doch im Gesetz fehlen konkrete Bestimmungen, ab wann eine Mogelpackung vorliegt, also eine Packung eine größere Füllmenge vortäuscht als sie in Wirklichkeit enthält. Lediglich ein Anhaltswert einer Verwaltungsrichtlinie gibt vor, dass nicht mehr als 30 Prozent Luft in der Packung sein sollten. Zwar untersagt auch das Lebensmittelrecht, die Lebensmittelinformationsverordnung, irreführende Informationen über Lebensmittel einschließlich der Menge, doch bei Reklamationen muss immer der Einzelfall beurteilt werden. Nicht jede übergroße Lebensmittel-Verpackung ist verboten.

So liegt zum Beispiel keine Täuschung vor, wenn Sie mit einem Missverhältnis zwischen Inhalt und Umfang der Verpackung rechnen können. Zum Beispiel, wenn der Inhalt von außen gut tastbar ist, Verpackungen durchsichtig sind oder ein Sichtfenster haben. Pralinenpackungen dürfen so gestaltet sein, dass das Volumen der Verpackung sechsmal so groß ist wie das Gewicht der Praline. Beispiel: Wiegt die Praline 10 Gramm, darf sie von einer sechsmal so großen Verpackung (bis zu 60 Milliliter Verpackungsvolumen) umgeben sein. Die schwammigen Bestimmungen und dadurch notwendigen Einzelfallprüfungen machen es schwer, Mogeleien schnell und wirkungsvoll zu unterbinden und unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden. Darum halten wir es für sinnvoll und notwendig, konkrete Regelungen zu erlassen und Gesetzestexte anzupassen, wonach jede Verpackung bis zum Rand oder zur Naht gefüllt sein sollte.

Ausnahmen sollten nur in nachweislich technisch bedingten Fällen mit einer Obergrenze von 30 Prozent Freiraum in der Packung zugelassen sein. Dies würde den Vollzug durch die Eichbehörden vereinfachen und Verbraucher:innen wirksam vor "Luftnummern" schützen. Rund 3.000 Beschwerden über Mogel- und Luftpackungen und versteckte Preiserhöhungen registrieren die Verbraucherzentralen jedes Jahr. Die Gesetzgebung macht es Unternehmen leicht zu tricksen. Die Verpackungsgröße bleibt gleich, die Füllmenge hingegen ist geringer: Versteckte Preiserhöhungen um bis zu 75 Prozent sind laut Verbraucherschützern keine Seltenheit. Grund dafür: Die entsprechenden Regulierungen im Lebensmittel- und Eichrecht sind oft schwammig formuliert und geben den Herstellern großen Spielraum - auf Kosten der Kunden.

Die Verbraucherzentralen warnen regelmäßig vor höheren Preisen von Saisonware wie Süßigkeiten, die zu Ostern oder Weihnachten angeboten werden. Verbraucher sollten die Preise vergleichen, zum Beispiel von einer Tafel Schokolade und Oster-Schokolade eines Herstellers. Hilfreich ist dabei der sogenannte Grundpreis, also der Preis pro 100 Gramm auf dem Preisschild im Supermarkt oder beim Discounter. Diesen Vergleich pro 100 Gramm empfiehlt auch die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie BVE und wehrt sich gegen die Bezeichnung Mogelpackung: "Wer vergleichen will, kann vergleichen", heißt es vom Verband. Die Verbraucherzentrale Hamburg gibt jedoch zu bedenken, dass dies nicht als Vorher-Nachher-Vergleich des gleichen Produkts funktioniert: "Der Grundpreis ist dafür da, um zwei verschiedene Marken zu vergleichen, die nebeneinander im Regal stehen, aber nicht... Das alte Produkt ist ja in der Regel abverkauft", sagt Verbraucherschützer Armin Valet.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den "Gewinner" für 2025 gekürt: Es ist - mit großem Vorsprung - die Alpenmilch Schokolade von Milka. Stellungnahme der Henkel AG & Co KGaA vom 05. Februar 2026: „(...) Die von Ihnen angesprochene Packung mit einem Inhalt für 63 Anwendungen wurde zum Oktober 2025 von Somat All in 1 Extra Tabs für 58 Spülgänge abgelöst. „XXL 58 Tabs“ ist in roter Schrift vor leuchtend gelbem Hintergrund auf der Vorderseite der Verpackung zu lesen. Die rote Schrift hebt sich deutlich vom gelben Hintergrund ab und zieht die Aufmerksamkeit auf sich. Zudem informieren auch häufig Regalschilder und Handzettel über den Preis pro Spülgang.

Eine veränderte Anzahl an Anwendungen ist folglich im Handel leicht erkennbar. Zum Oktober 2025 haben wir den Inhalt der XXL-Größen unserer unterschiedlichen Angebote von Somat angepasst. Dabei wurde ausschließlich der Inhalt der Tab-Varianten Somat Classic Tabs und Somat All in 1 Extra Tabs reduziert – von 70 auf 67 bzw. 63 auf 58 Tabs. Demgegenüber enthalten die XXL-Varianten unserer unterschiedlichen Caps-Varianten 3in1 Caps, 4in1 Caps und 5in1-Caps seit Oktober 2025 mehr Caps als zuvor. Die unverbindliche Preisempfehlung wurde nicht verändert.

(...)" Stellungnahme der Seeberger GmbH vom 05. Februar 2026:„(...) Die Seeberger Soft-Aprikosen mit 200 g werden auf unbestimmte Zeit aus dem Sortiment genommen. Aktuell sind noch einzelne Restbestände unter anderem im Onlineshop verfügbar. Eine Variante mit 140 g und anderen Packungsmaßen wurde gleichzeitig eingeführt. Für die 140g Packung wurde eine neue GTIN eingeführt, welche die Packung als neues Produkt kennzeichnet und somit den Handel informiert.

(...) iert? Unsere Aprikosen stammen aus der Türkei. Im April 2025 wurde insbesondere der Osten des Landes, eines der wichtigsten Aprikosenanbaugebiete weltweit, von einer außergewöhnlich starken Kältewelle getroffen. Spätfröste, Eisregen und Schneefall bei Temperaturen bis zu –15 °C führten zu massiven Ernteausfällen, da Blüten, Früchte und Blätter großflächig geschädigt wurden. Die Auswirkungen dieses Extremwetterereignisses sind weltweit spürbar und haben zu stark gestiegenen Rohwarenpreisen geführt. Als Marke steht Seeberger für konstant hohe Qualität.

Aus diesem Grund setzen wir bei unseren SoftAprikosen bewusst keine Ware aus alternativen Ursprungsländern ein, da diese unseren Qualitätsanforderungen nicht entsprechen würde. Um die Soft-Aprikosen weiterhin in der gewohnten Seeberger Qualität anbieten zu können, waren wir gezwungen, den Preis anzupassen. Diese Marktsituation betrifft Aprikosenprodukte insgesamt. Entsprechend sind unsere geschwefelten, nicht gesofteten Aprikosen derzeit ebenfalls ausschließlich in der 125-g-Packung verfügbar; größere Formate werden aktuell nicht produziert. (...) Die Füllmenge ist wie gesetzlich vorgeschrieben klar und deutlich auf der Verpackung ausgewiesen. Ein zusätzlicher, gesonderter Hinweis zur Anpassung der Füllmenge wurde nicht aufgebracht.

An unsere Handelskunden haben wir die Grammaturanpassung selbstverständlich kommuniziert. Zusätzlich gibt es in unserem Online-Shop einen Hinweis zu der Preissteigerung. (...) Im Zusammenhang mit den beschriebenen Ernteausfällen und Kostensteigerungen kam es zu einer Preisanpassung: – UVP Soft-Aprikosen 200 g bis 09.07.2025: 4,99 EUR – UVP Soft-Aprikosen 200 g ab 10.07.2025: 7,49 EUR – UVP... Die angegebene UVP von 7,49€ ab dem 10.07.25 konnten wir im Handel nicht vorfinden. Stellungnahme der Wander AG vom 30. Januar 2026:„(...) Wie viele andere Unternehmen sind auch wir bei der Wander AG aktuell von stark steigenden Kosten betroffen – insbesondere bei Kakao.

Durch Ernteausfälle und extreme Wetterlagen ist Kakao derzeit so teuer wie nie zuvor. Wir haben lange versucht, diese Mehrkosten intern aufzufangen. Doch um die bewährte Qualität und den vollen Geschmack von Caotina Noir weiterhin garantieren zu können, mussten wir eine Entscheidung treffen: Anstatt den Preis zu erhöhen, haben wir die Füllmenge von 500 g auf... (...) Um die Anpassung so transparent wie möglich zu kommunizieren, gibt es auf unserer Website nähere Informationen dazu. Ab Februar ist ausserdem ein Sticker auf dem Deckel der Dose geplant mit dem Hinweis "450g Inhalt. Unveränderter Genuss".

(...)" Stellungnahme der Jacobs Douwe Egberts DE GmbH vom 11.11.2025:„(...) Die Sorten Espresso und Crema unseres Pure Sticks Sortiments enthalten nun einheitlich 20 Sticks pro Packung analog zur bereits bestehenden und unveränderten Packungsgröße von 20... Für alle drei Sorten haben wir ein einheitliches Format mit weniger Verpackungsmaterial und praktischer seitlicher Öffnung eingeführt und bieten sie im neuen, modernen Jacobs Design an. (...) Die Rezeptur sowie die Grammatur pro Stick bleiben unverändert. Es handelt sich ausschließlich um eine Anpassung der Packungsgröße (jetzt 1cm weniger in der Höhe). (...) Die neue Anzahl der Sticks wird auf der Vorderseite der Espresso- und Crema-Verpackungen deutlich und proaktiv kommuniziert: „Jetzt 20 statt 25 Sticks“.

(...) Die Preise für Rohkaffee sind in den letzten zwei Jahren erheblich gestiegen, was vor allem auf die extremen Witterungsbedingungen in den wichtigsten Kaffeeanbauländern zurückzuführen ist. Um die Erschwinglichkeit unserer Produkte weiterhin aufrechtzuerhalten, haben wir Effizienzen verbessert, Kosten so weit wie möglich aufgefangen und Kostensteigerungen nur weitergegeben, wo dies wirklich unvermeidlich ist. (...) Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) bleibt bei 2,99 €. (...)" Die Kultmarke Milka sorgte Anfang des Jahres für Ärger: Hersteller Mondelez hat die Füllmenge der klassischen Alpenmilch-Tafel von 100 g auf 90 g reduziert, bei einem gleichzeitig gestiegenen Preis von 1,49 Euro auf 1,99... Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft Mondelez bewusste Verbrauchertäuschung vor: Die Verpackung der Milka-Tafel wirkt unverändert, doch der Inhalt schrumpfte um zehn Prozent.

Anfang September 2025 reichte die Organisation deshalb Klage ein – für sie ein typischer Fall von Shrinkflation. Hinter vielen versteckten Preiserhöhungen steckt ein Phänomen mit eigenem Namen: die Shrinkflation. Der Begriff setzt sich aus dem englischen Wort shrink (= schrumpfen) und Inflation zusammen. Hersteller nutzen diese Strategie, um steigende Kosten für Rohstoffe oder Produktion auszugleichen, ohne den Preis offen zu erhöhen. Für Verbraucher bedeutet das: Die Packung sieht aus wie gewohnt, der Preis bleibt gleich oder steigt, aber es ist deutlich weniger Inhalt drin. Eine ausführliche Liste der betroffenen Produkte führt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Dort kann man auch selbst Mogelpackungen einreichen und in vielen Fällen eine Stellungnahme der Marken einsehen. 500 g für 1,99 Euro wird zu 450 g für 1,99 Euro – Preiserhöhung von 11,1 Prozent 80 g für 3,99 Euro wird zu 50 g für 4,99 Euro - Preiserhöhung von 100,1 Prozent Erhöhen Hersteller die Preise, fällt das im Supermarkt oftmals kaum auf. Packungen enthalten viel Luft, der Saft ist mit Wasser gemischt. Verbraucherschützer warnen vor den Tricks der Industrie.

Viele Hersteller tricksen und mogeln schon seit Langem, um ihren Kunden mehr Inhalt vorzugaukeln, als tatsächlich drin ist. Doch nach den Inflationsschüben der vergangenen Jahre sind die Budgets von Millionen Privathaushalten noch knapper geworden. Da ist es umso ärgerlicher, wenn Produkte nicht das halten, was die Verpackung suggeriert. Mit welchen Tricks gehen die Hersteller vor? Bei der "Shrinkflation", auch Schrumpflation genannt, verringern die Hersteller die Füllmenge ihrer Produkte. Die Preise bleiben aber gleich - wenn überhaupt.

Denn manchmal wird es für die Verbraucher sogar teurer. Die Verbraucherzentrale in Hamburg fischt seit Jahren Mogelpackungen aus dem Handel. Produkte, bei denen "irgendwie" getrickst wird: Derzeit verzeichnet sie einen Höchststand. Ein Beispiel: Der "Lays Bugles Paprika Style Mais-Snack". In der alten Packung waren 95 Gramm enthalten, in der Neuen sind es gerade mal noch 75 Gramm. Der Preis ist gleich geblieben: 1,99 Euro.

People Also Search

Um Mehr Inhalt Vorzugaukeln, Umgeben Lebensmittelhersteller Ihre Produkte Oftmals Mit

Um mehr Inhalt vorzugaukeln, umgeben Lebensmittelhersteller ihre Produkte oftmals mit unverhältnismäßig viel Luft, doppelten Böden, großen Deckeln, dicken Wandungen oder schlicht überdimensionierten Umkartons. Laut Mess- und Eichgesetz sind solche Täuschungsmanöver verboten. Doch im Gesetz fehlen konkrete Bestimmungen, ab wann eine Mogelpackung vorliegt, also eine Packung eine größere Füllmenge vo...

So Liegt Zum Beispiel Keine Täuschung Vor, Wenn Sie Mit

So liegt zum Beispiel keine Täuschung vor, wenn Sie mit einem Missverhältnis zwischen Inhalt und Umfang der Verpackung rechnen können. Zum Beispiel, wenn der Inhalt von außen gut tastbar ist, Verpackungen durchsichtig sind oder ein Sichtfenster haben. Pralinenpackungen dürfen so gestaltet sein, dass das Volumen der Verpackung sechsmal so groß ist wie das Gewicht der Praline. Beispiel: Wiegt die Pr...

Ausnahmen Sollten Nur In Nachweislich Technisch Bedingten Fällen Mit Einer

Ausnahmen sollten nur in nachweislich technisch bedingten Fällen mit einer Obergrenze von 30 Prozent Freiraum in der Packung zugelassen sein. Dies würde den Vollzug durch die Eichbehörden vereinfachen und Verbraucher:innen wirksam vor "Luftnummern" schützen. Rund 3.000 Beschwerden über Mogel- und Luftpackungen und versteckte Preiserhöhungen registrieren die Verbraucherzentralen jedes Jahr. Die Ges...

Die Verbraucherzentralen Warnen Regelmäßig Vor Höheren Preisen Von Saisonware Wie

Die Verbraucherzentralen warnen regelmäßig vor höheren Preisen von Saisonware wie Süßigkeiten, die zu Ostern oder Weihnachten angeboten werden. Verbraucher sollten die Preise vergleichen, zum Beispiel von einer Tafel Schokolade und Oster-Schokolade eines Herstellers. Hilfreich ist dabei der sogenannte Grundpreis, also der Preis pro 100 Gramm auf dem Preisschild im Supermarkt oder beim Discounter. ...

Die Verbraucherzentrale Hamburg Hat Den "Gewinner" Für 2025 Gekürt: Es

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den "Gewinner" für 2025 gekürt: Es ist - mit großem Vorsprung - die Alpenmilch Schokolade von Milka. Stellungnahme der Henkel AG & Co KGaA vom 05. Februar 2026: „(...) Die von Ihnen angesprochene Packung mit einem Inhalt für 63 Anwendungen wurde zum Oktober 2025 von Somat All in 1 Extra Tabs für 58 Spülgänge abgelöst. „XXL 58 Tabs“ ist in roter Schrift vor leuch...