Telekommunikationsverträge Gericht Verbietet Laufzeit Tricks

Emily Johnson
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telekommunikationsverträge gericht verbietet laufzeit tricks

Licht­blick. Wer in einem Lang­zeit­vertrag gefangen ist, kann dagegen angehen. Lauf­zeiten von über 24 Monaten sind nach einem neuen Gerichts­urteil unwirk­sam. © Getty Images Der Bundes­gerichts­hof stellt klar: Bei Tele­kommunikations­verträgen sind mehr als zwei Jahre Lauf­zeit nicht zulässig – auch nicht mit Verlängerungs­tricks. Laut Telekommunikationsgesetz darf die anfäng­liche Lauf­zeit von Verträgen für Mobil­funk, DSL und Co 24 Monate nicht über­schreiten – danach sind sie monatlich künd­bar.

Mit einem Trick hatte der Internet- und Mobil­funkanbieter Primacall versucht, dies zu umgehen: Er bot seinen Kunden schon kurz nach Abschluss des Vertrags eine Prämie an, wenn sie ihn um weitere 24 Monate verlängerten. Diese Verlängerung schlug der Anbieter dann auf die ursprüng­liche Mindest­lauf­zeit von zwei Jahren auf. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen (vz nrw) geklagt und wurde darin nun in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt (Urteil vom 10.07.25, III ZR 61/24). „Der Bundes­gerichts­hof hat eindeutig klar­gestellt: Anbieter dürfen Verbraucher:innen durch vorzeitige Vertrags­verlängerungen nicht in Verträge mit über 24 Monaten Lauf­zeit bringen. Die gesetzliche Grenze schützt Verbraucher:innen vor lang­fristigen Bindungen und über­höhten Kosten“, zitiert die vz ihren Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Betroffene, die sich von Primacall in eine längere Lauf­zeit haben locken lassen, können ihren Vertrag nun jeweils bis zum 15.

eines Monats zu dessen Ende kündigen. Grund­sätzlich rät die Verbraucherzentrale bei Vertrags­verlängerungen zur Vorsicht, auch wenn es dafür Treue­prämien gibt. Oft lohnt sich statt­dessen der Wechsel zu einem anderen Tarif oder Anbieter. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24 klargestellt: Die 24-Monats-Frist für Verträge darf nicht einfach durch frühe Verlängerungen ausgehebelt werden!

Diese Entwicklung bringt für Kunden einen erhöhten Schutz, insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung von Telekommunikationsverträgen. Anbieter sind nun verpflichtet, ihre Vertragsbedingungen sorgfältiger zu gestalten, wodurch die Sicherheit für Nutzer deutlich verbessert wird. Der BGH stellt klar: Die maximale Vertragslaufzeit von 24 Monaten gilt auch für Verlängerungen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Verlängerung. Anbieter dürfen nicht suggerieren, die neue Laufzeit starte erst nach Ablauf des alten Vertrags. Überschreiten Vertrag und Verlängerung zusammen 24 Monate, ist die Vereinbarung unwirksam.

Die Rechnung ist einfach: Basis ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Maximal zwölf Monate Verlängerung erlaubt Die deutschen Telekommunikationsvorschriften sind nicht eigenständig entwickelt, sondern basieren auf Vorgaben der Europäischen Union. Der BGH hat betont, dass es der Sinn dieser Vorschriften ist, Verbrauchern den Wechsel zu einem neuen Anbieter zu erleichtern. Lange Bindungen, die durch vorzeitige Verlängerungen entstehen, würden diesen Schutz zunichtemachen. von caschy Juli 15, 2025 | 32 Kommentare

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die maximale Laufzeit von Telekommunikationsverträgen konkretisiert. Im Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale NRW und dem Anbieter Primacall stellten die Richter klar: Eine Vertragsbindung über 24 Monate hinaus ist nicht zulässig, auch nicht durch vorzeitige Verlängerungsangebote. Der Fall zeigt eine gängige Praxis im Telekommunikationsmarkt. Primacall hatte seinen Kunden kurz nach Vertragsabschluss eine Prämie von 20 Euro angeboten, wenn sie einer weiteren Vertragsverlängerung um 24 Monate zustimmten. Diese Strategie führte zu Gesamtlaufzeiten deutlich über der gesetzlichen Höchstgrenze. Das Urteil vom 10.

Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) schafft nun Klarheit bei der Auslegung des Telekommunikationsgesetzes. Die dort festgelegte Maximallaufzeit von 24 Monaten gilt nicht nur für den ursprünglichen Vertrag, sondern auch für Verlängerungen. Damit stärkt das Gericht die Position der Verbraucher im Telekommunikationsmarkt. Die Entscheidung dürfte auch Auswirkungen auf andere Anbieter haben, die ähnliche Verlängerungsmodelle praktizieren. Verbraucher sollten bei Vertragsverlängerungen grundsätzlich die Konditionen prüfen, auch wenn Cashback-Angebote locken.

Ich verweise hier auch einmal auf den Beitrag von Dr. Böse, der der zuständige Anwalt für die Verbraucherzentrale war. Bereits wenige Tage nach Vertragsschluss erhielten Kund:innen von Primacall ein Schreiben, in dem ihnen eine Prämie von 20 Euro in Aussicht gestellt wurde, wenn sie ihren Vertrag schon jetzt um weitere 24 Monate verlängerten. Die Verbraucherzentrale NRW hielt dies für rechtswidrig, da das Telekommunikationsgesetz (TKG) eine maximale Laufzeit von 24 Monaten vorsieht. Der BGH bestätigte diese Auffassung nun mit seinem Urteil vom 10. Juli 2025 (III ZR 61/24).

„Der Bundesgerichtshof hat eindeutig klargestellt: Anbieter dürfen Verbraucher:innen durch vorzeitige Vertragsverlängerungen nicht in Verträge mit über 24 Monaten Laufzeit bringen. Die gesetzliche Grenze schützt Verbraucher:innen vor langfristigen Bindungen und überhöhten Kosten“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Telekommunikationsverträge dürfen eine Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten nicht überschreiten. So sieht es das Telekommunikationsgesetz vor. Was als „anfängliche Mindestvertragslaufzeit“ interpretiert wird, war Streitsache dieses Verfahrens. „Primacall hat versucht, Verbraucher:innen mit einer kleinen Prämie an viel zu lange Verträge zu binden“, sagt Wolfgang Schuldzinski.

„Der BGH hat nun höchstrichterlich entschieden, dass dies unzulässig ist. Unter die anfängliche Mindestvertragslaufzeit fällt eben nicht nur die Laufzeit des ersten Vertrags, sondern die Gesamtlaufzeit auch nach einer Verlängerung. Das ist ein wichtiges Signal für mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt.“ Verbraucher:innen, die eine Vertragsverlängerung bei Primacall abgeschlossen haben und nun an einen überlangen Vertrag gebunden sind, können sich an Primacall wenden und den Vertrag bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen. Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale NRW, bei angebotenen Vertragsverlängerungen zunächst genau zu prüfen, ob sich eine Verlängerung des Altvertrags lohnt.

Auch wenn Anbieter oft einen Cashback für Kundentreue anbieten, sollte kritisch geprüft werden, ob der Vertrag auch unter dieser Voraussetzung noch die besten Konditionen enthält. Rechte rund um den Handyvertrag inkl. Musterbriefen gibt es unter: www.verbraucherzentrale.nrw/handyvertrag Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten Primacall drängte Kunden kurz nach Vertragsabschluss per Prämie zur Verlängerung. Der BGH sagt: Die Laufzeit darf insgesamt nicht mehr als 24 Monate betragen.

This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wichtiges Urteil zum Verbraucherschutz bei Telekommunikationsverträgen gefällt. Er hat klargestellt: Anbieter etwa von Handy- und Internet-Dienstleistungen dürfen Verbraucher nicht durch vorzeitige Vertragsverlängerungen in Kontrakte mit über 24 Monaten Laufzeit bringen. Auch bei einer Fortsetzung der Kundenbeziehung sind Vertragslaufzeiten von insgesamt über zwei Jahren erst einmal nicht statthaft. In dem Fall geht es um einen Rechtsstreit zwischen dem Berliner Telekommunikationsanbieter Primacall und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW).

Das Unternehmen hatte Kunden kurz nach Vertragsabschluss dazu gebracht, ihre Verträge gegen eine Prämie von 20 Euro vorzeitig zu verlängern. Dabei hängte der Dienstleister die zusätzliche Vertragszeit von noch einmal 24 Monaten an die ursprünglich laufende an. Das führte dazu, dass Kunden insgesamt deutlich länger als zwei Jahre gebunden waren, teilweise sogar 48 Monate. Der BGH hat mit seinem jetzt publik gewordenen, noch nicht veröffentlichten Urteil vom 10. Juli (Az.: III ZR 61/24) entschieden, dass diese Praxis unzulässig ist. Die maximale Vertragslaufzeit von 24 Monaten gilt ihm zufolge immer ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde der Verlängerung zustimmt.

Es ist nicht erlaubt, die neue Laufzeit an die Restlaufzeit des alten Vertrags anzuhängen, wenn dies zu einer Gesamtlänge von über 24 Monaten führt. Für einen längeren Vertrag 20 Euro zu kassieren, ist nicht drin. Anbieter dürfen Handyverträge nicht einfach über die gesetzliche Grenze von 24 Monaten hinaus verlängern. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt – unabhängig davon, ob Kunden dafür Geld erhalten. Auch nach 24 Monaten noch an den Anbieter gebunden? Genau das hatte Primacall mit einer eher fragwürdigen Methode versucht.

Wer als Kunde gleich nach Vertragsabschluss eine 20-Euro-Prämie annahm, steckte plötzlich in einem neuen, doppelt so langen Vertrag. Dem hat der Bundesgerichtshof jetzt einen Riegel vorgeschoben. Unabhängig von Prämien enden Handyverträge mit zwei Jahren Laufzeit. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Praxis von Primacall geklagt. Das Urteil: Eine solche vorzeitige Verlängerung verstößt gegen das Telekommunikationsgesetz. Anbieter dürfen ihre Kunden also nicht mit kleinen Geldbeträgen zu langfristigen Verträgen verleiten, die über die gesetzliche Maximaldauer von 24 Monaten hinausgehen.

Nach Ansicht der Richter zählt zur „anfänglichen Mindestvertragslaufzeit” nämlich nicht nur der ursprüngliche Vertrag, sondern auch jede vereinbarte Verlängerung. Anbieter dürfen also keine Kunden durch scheinbar attraktive Prämien zu überlangen Verträgen bewegen. Einige Anbieter schlossen mit Verbrauchern Vertragsverlängerungen über 24 Monate ab, obwohl der aktuelle Vertrag noch nicht ausgelaufen war. Dabei wurde vereinbart, dass die neue Laufzeit erst beginnt, wenn der bestehende Vertrag endet.Das Problem: Verbraucher, deren alter Vertrag noch eine Restlaufzeit hatte, waren durch diesen Trick insgesamt länger als zwei Jahre an den... In einem Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen das Verhalten des Unternehmens primacall GmbH hat der BGH (Urteil vom 10. Juli, III ZR 61/24) zugunsten der Kundinnen und Kunden entschieden.

Diesen wurde von primacall eine Prämie in Aussicht gestellt, wenn der Vertrag, während dieser noch läuft, um weitere 24 Monate verlängert wird. Dies ist rechtswidrig. Verträge über Telekommunikationsdienste dürfen 24 Monate nicht überschreiten. Dies gilt auch für Erstverträge sowie für Vertragsverlängerungen beim selben Anbieter. Auch der EuGH (Urteil vom 13.02.2025, C-612/23) hat zuvor diese Anwendung der Regelung für Folgeverträge beim selben Anbieter bestätigt. Vodafone hatte mit Verbrauchern kurz vor Ablauf des bisherigen Vertrages Vertragsverlängerungen inklusive eines neuen Smartphones gegen eine höhere monatliche Rate vereinbart.

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