Transparenz Statt Täuschung Mogelpackung Stoppen

Emily Johnson
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transparenz statt täuschung mogelpackung stoppen

In der Woche vom 09. bis 13. März lädt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März täglich zu einem 30-minütigen Lunch & Learn ein. Eine Übersicht über alle Termine und Themen finden Sie hier (externer Link). Die gestiegenen Lebensmittelpreise sind für viele Verbraucher:innen eine Herausforderung.

Aber nicht immer sind Preiserhöhungen überhaupt als solche erkennbar. Der Becher Joghurt enthält plötzlich nur noch 400 statt 500 Gramm, die Packung Schokoriegel enthält nur noch 8 statt 9 Riegel oder das Nussmüsli enthält neuerdings deutlich weniger Nüsse als üblich. Eine Studie des Portals Lebensmittelklarheit zeigt: 81 Prozent der Befragten fühlen sich durch versteckte Preiserhöhungen getäuscht. Mogelpackungen machen es zunehmend schwer eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Im Lunch & Learn erfahren Sie, was sich hinter den Begriffen Shrinkflation und Skimpflation verbirgt und worauf Sie beim Einkauf achten können. Die Expertin der Verbraucherzentrale zeigt außerdem auf, wie in anderen EU-Ländern bereits gegen Mogelpackungen vorgegangen wird und leitet ab, was sich für den deutschen Markt ändern muss.

Das Lunch & Learn findet am Donnerstag, den 12. März 2026 um 12:30 Uhr statt und dauert circa 30 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich hier anmelden (externer Link). Für die Teilnahme werden ein Computer bzw. Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt.

Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser sollte Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet werden. Die Kunden könnten, wenn sie sich die Mühe machen würden, all diese Sauereien zu durchschauen, ganz unmittelbar die Herstellerfirmen damit für ihre Lügen bestrafen, daß sie dieses Zeug einfach mal für einige Monate in... Es gibt gottlob noch immer ausreichend Alternativen oder man „verzichtet“ einfach mal für einen gewissen Zeitraum auf solche Artikel. Nein. Das Kleingedruckte ist meistens so klein gedruckt, daß zumindest ich eine Lupe brauche, um es zu lesen.

Und dann ist es mit Fremdwörtern gespickt, die ich erst einmal im Lexikon nachschlagen muß, weil ich eben nicht von Beruf Lebensmittelchemiker bin. Das dauert so lange, daß man diese Zeit nur als Arbeitsloser aufbringen kann. Aber was man machen kann, ist zum Beispiel, ausreichend transparente Verpackungen zu fordern. Dann sieht man zum Beispiel, daß die Tüte zu drei Vierteln leer ist. Oder daß die Schokolade vor lauter Kakaomangel schon käsebleich ist. Außerdem könnte man die Packungsgrößen normieren, so daß die Tafel Schokolade immer ganzzahlige Vielfache von 100 Gramm oder der Joghurt immer 500ml hat, oder man könnte Mindestpackungsgrößen vorschreiben.

Sicher könnte man sich noch viel mehr ausdenken, wie zum Beispiel Inhaltsangaben, die man ohne Lupe lesen kann. Produkt Erklärungen in unverständlicher „Chemie oder Fremdsprachen“ nicht zu kaufen,war die Lösung für meine Frau. Lebt in BRD seit ü.35 Jahren hat Deutsche Sprache über mehrere Kurse gelernt, sich Zeit zu nehmen für den Einkauf,war für sie der Schlüssel viel zulernen über die neue Heimat. Aber auch über Gleichgültigkeit von Hersteller die alleine auf ihr €£¥$¢ schauen.Egal von wo Produkte kommen,kein Staat in EU schützt zu allererst ihre Bewohner von klein auf. Warum muss eine Produktbeschreibung im Fremdsprachen Code verpackt werden ,sei es nur Wissenschafts Latein?? Ist keine Täglich gesprochene Mehrheits Sprache die klar benennt ,was Käufer wissen sollte.MfG !!

Früher war das Grau der Schokolade ein Zeichen, dass sie schon etwas älter ist, aber doch keine Qualitätseinbußen hat. Heute ist das Grau der Schokolade ein Zeichen, dass sie minderwertig ist. Ich meine, in den 1960/70er Jahren schmeckte die Schokolade wie ein Traum. Man wollte sie nicht schlucken, so toll hat sie geschmeckt. Dieser sahnige, kakaohaltige Geschmack verschwand in den 1980er Jahren und statt Kakaobutter kam der Sojadreck rein. Die Schokolade verlor ihren Geschmack.

Der offizielle Veranstaltungskalender der Landeshauptstadt Mainz bietet einen schnellen Überblick über Feste, Veranstaltungen, Ausstellungen, Themenführungen und vieles mehr. Sie finden neben Veranstaltungen in Mainz auch Veranstaltungen von Betrieben in Rheinhessen, die mit dem "Best Of Award" der Great Wine Capitals ausgezeichnet wurden. Informationen zur Barrierefreiheit einzelner Veranstaltungen finden Sie auf der Website des jeweiligen Veranstalters. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass Veranstaltungen so stattfinden, wie sie im Veranstaltungskalender veröffentlicht wurden. Bitte informieren Sie sich daher hinsichtlich eventueller Absagen oder Terminverschiebungen ebenfalls beim jeweiligen Veranstalter. Zuletzt im Regal aufgefallen: Getrock­nete Erdbeeren von Ross­mann.

© Stiftung Warentest / Ralph Kaiser Lese­rinnen und Leser berichten uns laufend von Verpackungs­ärger und Mogel­packungen. Hier gehen wir den Hinweisen nach. Zuletzt aufgefallen: Getrock­nete Erdbeeren. Die Stiftung Warentest veröffent­licht hier und in der Zeitschrift Stiftung Warentest laufend einge­sandte Beispiele von Verpackungs­ärger. Wir konfrontieren die Hersteller und veröffent­lichen deren – mitunter kreative – Reaktionen.

Ihnen ist ein krasser Fall von Mogelei unter­kommen? Sie können uns gerne auf test@stiftung-warentest.de einen Hinweis senden. Verboten sind die Verpackungs­tricks nicht. Aber mitunter reagieren Anbieter, wenn der Ärger zu groß wird – wie im Fall Aktiv Natron von Heitmann pure. Alles wird teurer. Diesen Eindruck hatten viele Menschen zuletzt an der Supermarktkasse.

Aber es gibt noch weitere Tricks, um klammheimlich den Preis anzuheben: „Shrinkflation“ (weniger drin, Preis und Packung gleich) und „Skimpflation“ (schlechtere Qualität zum gleichen Preis). Das sind die aktuellen Fälle. Seit Jahren beobachten wir eine Masche im Handel und bei den Herstellern von Lebensmitteln und anderen Produkten. Wir nennen sie: weniger drin, Preis gleich. Oder deutlicher: versteckte Preiserhöhung. So funktioniert's: Kundinnen und Kunden haben sich an den Preis eines Produktes gewöhnt, sagen wir 2,99 Euro.

Statt sie jetzt durch eine nominale Preiserhöhung, sagen wir auf 3,49 Euro, vom Kauf abzuhalten, wird die Preiserhöhung verschleiert, indem bei gleichem Preis weniger Inhalt in die Packung gegeben wird. Manchmal ist es auch der Handel, der eine Preissenkung des Herstellers nicht weitergibt. Preiserhöhungen sind nicht verboten, es gilt Vertragsfreiheit. Wohl aber sind Mogelpackungen gesetzwidrig. Was im rechtlichen Sinne darunter fällt, ist allerdings oft schwierig festzustellen. Es gelten eichrechtliche Grundsätze, wonach die Packung mit der Reduzierung der Füllmenge schrumpfen muss und ein Hersteller nicht zu viel Luft in der Verpackung lassen darf.

Doch wann diese Fälle im rechtlichen Sinne zur Mogelpackung werden, ist nur im Einzelfall bestimmbar. Einen gewissen Schutz vor solchen Machenschaften der Hersteller bot bis 2009 noch die Tatsache, dass für einige Produkte feste Verpackungsgrößen vorgeschrieben waren. Doch seither sind fast alle verbindlichen Mengenvorgaben für Lebensmittel entfallen. Zu diesem Zeitpunkt wurde eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Bis dahin konnten bestimmte Erzeugnisse in Fertigpackungen nur in den für sie festgelegten Füllmengen verkauft werden. Milch zwischen 0,5 und 1 Liter beispielsweise durfte nur in Fertigpackungen mit 0,5 Liter, 0,75 Liter und 1 Liter Inhalt in den Handel gehen.

Diese festen Größeneinheiten für Milch, Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker und Schokolade sind weggefallen. Auch Eis in Fertigpackungen muss nicht mehr in Packungsgrößen mit 1.000 Millilitern angeboten werden. Stattdessen verkaufen viele Markenartikler ihr Eis mit 900 Millilitern oder gar nur noch 850 Millilitern Inhalt. In Frankreich müssen Supermärkte per Gesetz Artikel am Regal kennzeichnen, bei denen die Füllmenge reduziert wurde. In Deutschland sollte ein derartiges Gesetz 2023 eingeführt werden. Was ist daraus geworden?

Umschau Di 04.11.2025 20:15Uhr 10:47 min In Frankreich müssen Supermärkte per Gesetz Artikel am Regal kennzeichnen, bei denen die Füllmenge reduziert wurde. In Deutschland sollte ein derartiges Gesetz 2023 eingeführt werden. Was ist daraus geworden? Weniger Inhalt, doch der Preis bleibt gleich. Fachleute sprechen hier von "Shrinkflation", auch "Schrumpflation" genannt.

Denn "Shrinkflation" ist zusammengesetzt aus dem Wort "to shrink", was so viel bedeutet wie schrumpfen oder kleiner werden, und Inflation. Ein aktuelles Beispiel sind Kaugummis der Marke Airwaves. Früher waren zwölf Stück in einer Packung, nun sind noch zehn darin. Der Preis ist gleich geblieben. Gehen wir von 99 Cent aus, ist das eine versteckte Preiserhöhung von 20 Prozent. Bei den Big Erdnuss Flippies von funnyfrisch ist der Inhalt auch geschrumpft.

Früher waren 175 Gramm Flips für rund 2,19 Euro zu haben. Jetzt gibt es nur noch 150 Gramm, aber für 2,29 Euro. Der Packungsinhalt ist damit 22 Prozent teurer. Im November hat die Verbraucherzentrale die Dr. Oetker "Käse-Streusel"-Backmischung zur Mogelpackung des Monats gekürt. Die Empörung unter unseren Leser ist groß.

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