Verbrauchertäuschung Warnhinweise Auf Mogelpackungen Gefordert
vzbv und Verbraucherzentrale Hamburg fordern besseren Schutz von Verbraucher:innen vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt Die Packung Streichfett hat auf einmal nur noch 400 Gramm statt 500 Gramm Inhalt oder ein Orangensaft wird vom Fruchtsaft zum Fruchtnektar mit Zuckerwasser – bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis. Solche Mogelpackungen finden sich immer häufiger im Supermarkt. Für Verbraucher:innen sind diese versteckten Preiserhöhungen auf den ersten Blick oft kaum zu erkennen. In Frankreich müssen Lebensmitteleinzelhändler ab dem 1. Juli 2024 Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen.
Auch in Deutschland muss es endlich vorangehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern die Bundesregierung auf, Mogelpackungen zu regulieren. „Verbraucher:innen müssen Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis versehen werden“, so Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Aus Sicht des vzbv und der Verbraucherzentrale Hamburg muss die Bundesregierung Verbraucher:innen besser vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt schützen. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt seit vielen Jahren eine Liste mit Mogelpackungen.
Im Jahr 2023 hat sie mit über 100 veröffentlichten Beispielen die bislang höchste Anzahl an Mogelpackungen registriert. Auch im Jahr 2024 zeichnen sich hohe Beschwerdezahlen ab. Unter den Mogelpackungen gibt es sowohl Beispiele für „Shrinkflation“ (Veränderung des Inhalts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis) als auch „Skimpflation“ (Austausch von hochwertigen Zutaten durch kostengünstigere Inhaltsstoffe). In der Margarine stecken nur noch 400 Gramm statt 500 Gramm oder ein Orangensaft wird zum Fruchtnektar mit Zuckerwasser – bei gleichem oder sogar steigendem Preis. Für Verbraucher:innen sind diese versteckten Preiserhöhungen auf den ersten Blick oft kaum zu erkennen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern die Bundesregierung auf, solche Mogelpackungen zu regulieren.
Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) sammelt seit vielen Jahren Verbraucherbeschwerden zu schrumpfenden Packungen und versteckten Preiserhöhungen. Im Jahr 2023 hat sie mit über 100 veröffentlichten Beispielen die bislang höchste Anzahl an Mogelpackungen registriert. Auch im Jahr 2024 sind bislang viele Beschwerden eingegangen. Darunter sind sowohl Beispiele für „Shrinkflation“ (Veränderung des Inhalts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis) als auch „Skimpflation“ (Austausch von hochwertigen Zutaten durch kostengünstigere Inhaltsstoffe). Für Verbraucher:innen sind solche versteckten Preiserhöhungen mehr als ärgerlich. Viele Menschen würden beim Einkauf nicht merken, wenn sie beim täglichen Einkauf zu einer Mogelpackung greifen, so die vzhh.
Eine reduzierte Inhaltsmenge bei gleichbleibendem Preis falle oft nicht direkt auf. Noch schwieriger sei es für Verbraucher:innen zu erkennen, wenn Hersteller hochwertige Zutaten durch minderwertige austauschen. Aus Sicht des vzbv und der Verbraucherzentrale Hamburg muss die Bundesregierung die Menschen besser vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt schützen. Verbraucher:innen müssten Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können. „Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis versehen werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) hat in einem Eckpunktepapier im Juni 2023 angekündigt, Mogelpackungen verbieten zu wollen.
Dieses Vorhaben liegt seitdem in der Ressortabstimmung. Um mehr Inhalt vorzugaukeln, umgeben Lebensmittelhersteller ihre Produkte oftmals mit unverhältnismäßig viel Luft, doppelten Böden, großen Deckeln, dicken Wandungen oder schlicht überdimensionierten Umkartons. Laut Mess- und Eichgesetz sind solche Täuschungsmanöver verboten. Doch im Gesetz fehlen konkrete Bestimmungen, ab wann eine Mogelpackung vorliegt, also eine Packung eine größere Füllmenge vortäuscht als sie in Wirklichkeit enthält. Lediglich ein Anhaltswert einer Verwaltungsrichtlinie gibt vor, dass nicht mehr als 30 Prozent Luft in der Packung sein sollten. Zwar untersagt auch das Lebensmittelrecht, die Lebensmittelinformationsverordnung, irreführende Informationen über Lebensmittel einschließlich der Menge, doch bei Reklamationen muss immer der Einzelfall beurteilt werden.
Nicht jede übergroße Lebensmittel-Verpackung ist verboten. So liegt zum Beispiel keine Täuschung vor, wenn Sie mit einem Missverhältnis zwischen Inhalt und Umfang der Verpackung rechnen können. Zum Beispiel, wenn der Inhalt von außen gut tastbar ist, Verpackungen durchsichtig sind oder ein Sichtfenster haben. Pralinenpackungen dürfen so gestaltet sein, dass das Volumen der Verpackung sechsmal so groß ist wie das Gewicht der Praline. Beispiel: Wiegt die Praline 10 Gramm, darf sie von einer sechsmal so großen Verpackung (bis zu 60 Milliliter Verpackungsvolumen) umgeben sein. Die schwammigen Bestimmungen und dadurch notwendigen Einzelfallprüfungen machen es schwer, Mogeleien schnell und wirkungsvoll zu unterbinden und unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden.
Darum halten wir es für sinnvoll und notwendig, konkrete Regelungen zu erlassen und Gesetzestexte anzupassen, wonach jede Verpackung bis zum Rand oder zur Naht gefüllt sein sollte. Ausnahmen sollten nur in nachweislich technisch bedingten Fällen mit einer Obergrenze von 30 Prozent Freiraum in der Packung zugelassen sein. Dies würde den Vollzug durch die Eichbehörden vereinfachen und Verbraucher:innen wirksam vor "Luftnummern" schützen. Deutschlands umfassendes Online-Portal für Fragen der Datensicherheitim privaten, beruflichen, geschäftlichen und behördlichen Umfeld Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern besseren Schutz vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt [datensicherheit.de, 28.06.2024] „Die Packung Streichfett hat auf einmal nur noch 400 Gramm statt 500 Gramm Inhalt oder ein Orangensaft wird vom Fruchtsaft zum Fruchtnektar mit Zuckerwasser – bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis.“ Solche...
Für Verbraucher seien diese versteckten Preiserhöhungen auf den ersten Blick oft kaum zu erkennen. In Frankreich müssten nun Lebensmitteleinzelhändler ab dem 1. Juli 2024 solche Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. „Auch in Deutschland muss es endlich vorangehen!“ Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) fordern die Bundesregierung auf, „Mogelpackungen zu regulieren“. Verbraucher müssten Mogelpackungen beim Einkauf „auf einen Blick“ erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten „für mindestens sechs Monate“ mit einem Warnhinweis versehen werden, fordert der vzbv.
Aus Sicht des vzbv und der vzhh müsse die Bundesregierung Verbraucher besser vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt schützen. Die vzhh führt nach eigenen Angaben „seit vielen Jahren“ eine Liste mit Mogelpackungen. Im Jahr 2023 habe sie mit über 100 veröffentlichten Beispielen die bislang höchste Anzahl an Mogelpackungen registriert. Auch im Jahr 2024 zeichneten sich hohe Beschwerdezahlen ab. Unter den Mogelpackungen gebe es sowohl Beispiele für „Shrinkflation“ (Veränderung des Inhalts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis) als auch „Skimpflation“ (Austausch von hochwertigen Zutaten durch kostengünstigere Inhaltsstoffe). Die Kunden könnten, wenn sie sich die Mühe machen würden, all diese Sauereien zu durchschauen, ganz unmittelbar die Herstellerfirmen damit für ihre Lügen bestrafen, daß sie dieses Zeug einfach mal für einige Monate in...
Es gibt gottlob noch immer ausreichend Alternativen oder man „verzichtet“ einfach mal für einen gewissen Zeitraum auf solche Artikel. Nein. Das Kleingedruckte ist meistens so klein gedruckt, daß zumindest ich eine Lupe brauche, um es zu lesen. Und dann ist es mit Fremdwörtern gespickt, die ich erst einmal im Lexikon nachschlagen muß, weil ich eben nicht von Beruf Lebensmittelchemiker bin. Das dauert so lange, daß man diese Zeit nur als Arbeitsloser aufbringen kann. Aber was man machen kann, ist zum Beispiel, ausreichend transparente Verpackungen zu fordern.
Dann sieht man zum Beispiel, daß die Tüte zu drei Vierteln leer ist. Oder daß die Schokolade vor lauter Kakaomangel schon käsebleich ist. Außerdem könnte man die Packungsgrößen normieren, so daß die Tafel Schokolade immer ganzzahlige Vielfache von 100 Gramm oder der Joghurt immer 500ml hat, oder man könnte Mindestpackungsgrößen vorschreiben. Sicher könnte man sich noch viel mehr ausdenken, wie zum Beispiel Inhaltsangaben, die man ohne Lupe lesen kann. Produkt Erklärungen in unverständlicher „Chemie oder Fremdsprachen“ nicht zu kaufen,war die Lösung für meine Frau. Lebt in BRD seit ü.35 Jahren hat Deutsche Sprache über mehrere Kurse gelernt, sich Zeit zu nehmen für den Einkauf,war für sie der Schlüssel viel zulernen über die neue Heimat.
Aber auch über Gleichgültigkeit von Hersteller die alleine auf ihr €£¥$¢ schauen.Egal von wo Produkte kommen,kein Staat in EU schützt zu allererst ihre Bewohner von klein auf. Warum muss eine Produktbeschreibung im Fremdsprachen Code verpackt werden ,sei es nur Wissenschafts Latein?? Ist keine Täglich gesprochene Mehrheits Sprache die klar benennt ,was Käufer wissen sollte.MfG !! Früher war das Grau der Schokolade ein Zeichen, dass sie schon etwas älter ist, aber doch keine Qualitätseinbußen hat. Heute ist das Grau der Schokolade ein Zeichen, dass sie minderwertig ist. Ich meine, in den 1960/70er Jahren schmeckte die Schokolade wie ein Traum.
Man wollte sie nicht schlucken, so toll hat sie geschmeckt. Dieser sahnige, kakaohaltige Geschmack verschwand in den 1980er Jahren und statt Kakaobutter kam der Sojadreck rein. Die Schokolade verlor ihren Geschmack. Hersteller sehen ausreichend Transparenz gewährleistet Verbraucher wünschen sich einen klaren Warnhinweis auf Verpackungen, wenn sich der Inhalt oder die Zutaten des betreffenden Produkts ändern. Das ergab jetzt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) fordert deshalb mehr Transparenz im Supermarkt. Dagegen vertritt der Lebensmittelverband Deutschland als Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft die Ansicht, dass die geltenden gesetzlichen Vorgaben Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits ausreichend Transparenz und Klarheit böten. Wissen Sie, was „Shrinkflation“ ist? Viele mögen den Begriff zunächst nicht kennen, doch das Phänomen, das er beschreibt, ist den meisten Verbrauchern nur allzu vertraut. Das sogenannte Kofferwort setzt sich zusammen aus dem englischen Verb „shrink“, zu Deutsch schrumpfen, und dem Wirtschaftsterminus Inflation. Shrinkflation steht somit für „Inflation durch Schrumpfung“ und bezeichnet die Strategie, die Größe bzw.
die Menge eines Produkts zu reduzieren, während der Preis gleich bleibt oder sogar steigt. Der deutsche Volksmund spricht hierbei von „Mogelpackungen“. Im Alltag stellen Verbraucher meist erst bei genauem Hinsehen fest, dass sie Opfer der Mogelpackungstaktik von Herstellern bzw. Anbietern wurden. Denn die gehen äußerst geschickt vor: Um mehr Inhalt vorzugaukeln, umgeben etwa Lebensmittelproduzenten ihre Produkte mit unverhältnismäßig viel Luft, arbeiten mit doppelten Böden, großen Deckeln, dicken Wandungen oder schlicht überdimensionierten Umkartons, wie Verbraucherorganisationen immer... Laut Mess- und Eichgesetz sind solche Täuschungsmanöver eigentlich verboten.
Doch in Supermarktregalen finden sich immer mehr Mogelpackungen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) klagt. Seit Jahren sammelt etwa die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) regelmäßig Beispiele dafür, wie Unternehmen mittels Shrinkflation versteckte Preiserhöhungen vornehmen. Da enthält etwa eine Margarine-Packung anstatt wie bisher 500 Gramm plötzlich nur noch 400 – bei gleichem Aussehen und gleichem Preis. Dies entspricht einer versteckten Preiserhöhung um 25 Prozent. Wäre dieser Aufschlag an der Preisauszeichnung ersichtlich, würde der Konsument möglicherweise zu einem vergleichbaren Produkt greifen. Also bedient sich der Anbieter lieber einer Mogelpackung.
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Auch In Deutschland Muss Es Endlich Vorangehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband
Auch in Deutschland muss es endlich vorangehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern die Bundesregierung auf, Mogelpackungen zu regulieren. „Verbraucher:innen müssen Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten für mindest...
Im Jahr 2023 Hat Sie Mit Über 100 Veröffentlichten Beispielen
Im Jahr 2023 hat sie mit über 100 veröffentlichten Beispielen die bislang höchste Anzahl an Mogelpackungen registriert. Auch im Jahr 2024 zeichnen sich hohe Beschwerdezahlen ab. Unter den Mogelpackungen gibt es sowohl Beispiele für „Shrinkflation“ (Veränderung des Inhalts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis) als auch „Skimpflation“ (Austausch von hochwertigen Zutaten durch kostengünstigere ...
Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) Sammelt Seit Vielen Jahren Verbraucherbeschwerden Zu
Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) sammelt seit vielen Jahren Verbraucherbeschwerden zu schrumpfenden Packungen und versteckten Preiserhöhungen. Im Jahr 2023 hat sie mit über 100 veröffentlichten Beispielen die bislang höchste Anzahl an Mogelpackungen registriert. Auch im Jahr 2024 sind bislang viele Beschwerden eingegangen. Darunter sind sowohl Beispiele für „Shrinkflation“ (Veränderung des I...
Eine Reduzierte Inhaltsmenge Bei Gleichbleibendem Preis Falle Oft Nicht Direkt
Eine reduzierte Inhaltsmenge bei gleichbleibendem Preis falle oft nicht direkt auf. Noch schwieriger sei es für Verbraucher:innen zu erkennen, wenn Hersteller hochwertige Zutaten durch minderwertige austauschen. Aus Sicht des vzbv und der Verbraucherzentrale Hamburg muss die Bundesregierung die Menschen besser vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt schützen. Verbraucher:innen müssten Mogelp...