Update Klageregister Für Die Sammelklage Gegen Meta Platforms Ltd
Das Klageregister ist seit dem 5. Mai 2025 eröffnet. Wie Sie sich eintragen, erfahren Sie durch den Klage-Check unter www.sammelklagen.de/verfahren/facebook. Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Sie Hinweise für den Eintrag ins Klageregister. Wenn Sie sich in das Register eingetragen haben, sind Sie bei der Sammelklage dabei.
Dann können Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. Sich der Sammelklage anzuschließen, ist für Sie kostenlos. Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte am 9. Dezember 2024 Sammelklage gegen Meta Platforms Ltd. ein. Zuvor gab es ein Urteil des Bundesgerichtshofes.
Der hält rund 100 Euro für den „bloßen Kontrollverlust“ über eigene Daten in einem Einzelfall für angemessenen Schadenersatz. Mit der Sammelklage können Millionen Betroffene in Deutschland kostenlos Schadenersatzansprüche gegenüber Facebook durchsetzen. Außerdem können mit der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) Ansprüche der teilnehmenden Betroffenen zum Jahreswechsel nicht verjähren. Die Sammelklage richtet sich an Facebook-Nutzerinnen und Nutzer, die vom im Jahr 2021 bekannt gewordenen Facebook-Datenleck betroffen waren. Ihnen steht voraussichtlich ein Betrag in Höhe von mindestens 100 Euro Schadenersatz zu. Es handelt sich bei der Sammelklage um eine Musterfeststellungsklage.
Damit will der vzbv Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche und deren Höhe feststellen lassen. Betroffene können ihre Ansprüche dann leichter durchsetzen. Öffentliche Bekanntmachung einer Verbandsklage gemäß § 44 VDuG [++++ Änderungen nach der ersten öffentlichen Bekanntmachung sind gesondert hervorgehoben. Der geänderte Text ist kursiv dargestellt. ++++]
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung: Gegenstand der Klage ist die Erfassung, Weiterleitung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Facebook und Instagram mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland an Meta... Andere Sachverhalte werden von der Klage nicht erfasst. Um eine Falschanmeldung zu verhindern, empfehlen wir Ihnen, die Informationen unter 4. Abhilfeantrag oder Feststellungsziele sowie 5. Kurze Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts aufmerksam zu lesen. Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht
Im Rahmen der Verbandsklage (Sammelklage) gegen Meta wegen Nutzer-Überwachung hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) am 24. November 2025 das Klageregister eröffnet. Damit können nun Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zur Eintragung in das Register angemeldet werden. Wichtig: Wer sich bereits über die Homepage der Kanzlei BK Baumeister & Kollegen oder über www.meta-klage.de vom Verbraucherschutzverein VSV angemeldet hat, braucht nichts weiter zu tun. Die Sammelklage gegen Meta wird beim OLG Hamburg geführt (Az. 11 VKl 1/25).
Kläger ist der Verbraucherschutzverein (VSV), das Verfahren führt die Kanzlei BK Baumeister & Kollegen. Meta späht das Internetverhalten seiner Nutzer aus – also alle, die ein Instagram- oder Facebook-Konto besitzen. Das sind bundesweit etwa 50 Millionen Menschen. Wenn diese Menschen im Internet etwas suchen, lesen, anklicken oder kaufen, kann der Meta-Konzern mitlesen. Auch wenn diese Menschen nicht bei Instagram oder Facebook eingeloggt sind. Dafür nutzt Meta digitale Hilfsmittel, die fast unsichtbar in zahlreichen Webseiten und Apps mit dem Einverständnis der Betreiber eingebunden sind.
Dies sind die sogenannten Meta Business Tools. Diese Tools sind in zahlreichen beliebten und reichweitenstarken Webseiten zu finden wie gängige Nachrichtenseiten, Online-Shops aller Art oder Reiseportale. Sie sind aber eben auch in höchstprivate Angebote integriert, wie etwa zum Thema Gesundheit, Sexualität oder Partnersuche. Somit betreibt Meta eine umfassende Nutzer-Überwachung auf Geheimdienstniveau – und verdient damit Milliarden. Die Datenverarbeitung durch Meta stellt jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (EuGH und BVerfG) einen schweren Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten dar, der nicht gerechtfertigt ist. Instagram- und Facebook-Nutzer: Meta spioniert Sie aus.
Fordern Sie Unterlassung und 5.000 Euro Schadensersatz! Der Konzern Meta, Betreiber von Instagram und Facebook, überwacht rechtswidrig mithilfe seiner „Meta Business Tools“ große Teile des Privatlebens seiner Nutzer. Meta liest auf tausenden Webseiten und Apps heimlich mit, was Sie dort tun, speichert es ab, und verdient mit Ihrer Überwachung Milliarden. Betroffen von der Meta-Überwachung sind allein in Deutschland 50 Millionen Menschen. Diese Überwachung ist nach europäischem Datenschutzrecht (DSGVO) illegal. Öffentliche Bekanntmachung einer Verbandsklage gemäß § 44 VDuG
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung: Gegenstand der Klage ist ein Datenleck bei Facebook in den Jahren 2018 und 2019. Andere Sachverhalte werden von der Klage nicht erfasst. Um eine Falschanmeldung zu verhindern, empfehlen wir Ihnen, den kostenlosen Klage-Check der Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen: Klage-Check Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
(VZBV) Die juristische Aufarbeitung des großen Facebook-Datenlecks erreicht eine entscheidende Phase. Am 10. Oktober 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamburg die erste mündliche Verhandlung in der vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereichten Sammelklage gegen Meta Platforms Ireland Ltd. statt. Millionen Facebook-Nutzer in Deutschland sind betroffen, deren Daten im Jahr 2019 abgegriffen und 2021 im Darknet veröffentlicht wurden.
Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden. Ein Klage-Check auf der Website des vzbv zeigt, ob ein Fall zur Klage passt und wie die Teilnahme funktioniert. Anschließend erhalten Verbraucher Hinweise für den Eintrag ins Klageregister. Hier geht es direkt zur Anmeldung beim Bundesamt für Justiz. Anwälte der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer vertreten den vzbv in einer Spezialgesellschaft.
Bereits 2020 führten Anwälte der Kanzlei für den vzbv die Sammelklage gegen den Volkswagen-Konzern erfolgreich. Im Jahr 2021 gelangten Daten von über 500 Millionen Facebook-Nutzern weltweit, darunter rund 6 Millionen aus Deutschland, ins Darknet. Enthalten waren Namen, Telefonnummern, Geburtsdaten und weitere sensible Informationen. Betroffene fürchten seitdem Identitätsmissbrauch und gezielte Betrugsversuche. Seitdem berichten Betroffene über eine sprunghafte Zunahme von Spam, Phishing und Betrugsversuchen. Die Klage des vzbv soll klären, ob und in welchem Umfang Meta für die Datenschutzverstöße haftet und Schadensersatz leisten muss.
Juristisch handelt es sich um eine sogenannte Musterfeststellungsklage (MFK), die im allgemeinen Sprachgebrauch oft als Sammelklage bezeichnet wird. Die MFK ist ein junges Rechtsinstrument, das Verbrauchern in Deutschland erlaubt, ihre Ansprüche zu bündeln. Ein Verband wie der vzbv klagt stellvertretend gegen ein Unternehmen, während sich Verbraucher in ein öffentliches Klageregister eintragen. Ein Urteil in der MFK klärt zentrale Rechtsfragen – etwa, ob ein Unternehmen gegen die DSGVO verstoßen hat und grundsätzlich haftet. Individuelle Zahlungen erhalten die Betroffenen daraus allerdings nicht automatisch. Worum geht es in der Sammelklage gegen Meta?
Die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) wirft Meta schwerwiegende Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor. Im Mittelpunkt stehen dabei ein großes Datenleck aus dem Jahr 2021 sowie die Nutzung sogenannter „Meta-Business-Tools“, über die offenbar umfangreiche Nutzerdaten und Metadaten verarbeitet wurden. Mit der Klage verfolgt die Verbraucherzentrale nicht nur Schadensersatzansprüche für Betroffene, sondern möchte auch gerichtlich feststellen lassen, dass Meta gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter anderem durch unzureichende Schutzmaßnahmen und fehlende Transparenz verstoßen hat. Betroffene Nutzerinnen und Nutzer von Meta-Diensten (z.
B. Facebook, Instagram) in Deutschland können sich in ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen lassen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Dieses Verfahren ist ein wichtiger Meilenstein für die Durchsetzung von Datenschutzrechten gegenüber großen Plattformanbietern. Es zeigt, dass schon der bloße Kontrollverlust über persönliche Daten als Schaden betrachtet werden kann – und das selbst ohne nachweisbaren finanziellen Verlust. Außerdem macht es deutlich, dass auch Plattformen außerhalb Deutschlands oder der EU zur Verantwortung gezogen werden können, wenn Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland Nachteile erleiden. Für Unternehmen bedeutet das: Datenschutzpflichten sind nicht nur eine formale Angelegenheit.
Sie erfordern echte Transparenz, Rechenschaftspflicht und wirksame Schutzmaßnahmen besonders bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung.
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Das Klageregister Ist Seit Dem 5. Mai 2025 Eröffnet. Wie
Das Klageregister ist seit dem 5. Mai 2025 eröffnet. Wie Sie sich eintragen, erfahren Sie durch den Klage-Check unter www.sammelklagen.de/verfahren/facebook. Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Sie Hinweise für den Eintrag ins Klageregister. Wenn Sie sich in das Register eingetragen haben, sind Sie bei der Sammelklage dabei.
Dann Können Ansprüche Auch Nicht Mehr Verjähren – Egal, Wie
Dann können Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. Sich der Sammelklage anzuschließen, ist für Sie kostenlos. Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte am 9. Dezember 2024 Sammelklage gegen Meta Platforms Ltd. ein. Zuvor gab es ein Urteil des Bundesgerichtshofes.
Der Hält Rund 100 Euro Für Den „bloßen Kontrollverlust“ Über
Der hält rund 100 Euro für den „bloßen Kontrollverlust“ über eigene Daten in einem Einzelfall für angemessenen Schadenersatz. Mit der Sammelklage können Millionen Betroffene in Deutschland kostenlos Schadenersatzansprüche gegenüber Facebook durchsetzen. Außerdem können mit der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) Ansprüche der teilnehmenden Betroffenen zum Jahreswechsel nicht ...
Damit Will Der Vzbv Voraussetzungen Für Schadenersatzansprüche Und Deren Höhe
Damit will der vzbv Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche und deren Höhe feststellen lassen. Betroffene können ihre Ansprüche dann leichter durchsetzen. Öffentliche Bekanntmachung einer Verbandsklage gemäß § 44 VDuG [++++ Änderungen nach der ersten öffentlichen Bekanntmachung sind gesondert hervorgehoben. Der geänderte Text ist kursiv dargestellt. ++++]
Bitte Beachten Sie Bei Der Anmeldung: Gegenstand Der Klage Ist
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung: Gegenstand der Klage ist die Erfassung, Weiterleitung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Facebook und Instagram mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland an Meta... Andere Sachverhalte werden von der Klage nicht erfasst. Um eine Falschanmeldung zu verhindern, empfehlen wir Ihnen, die Informationen unter 4. Abhilfe...