Verbraucheranfragen Und Kundenschutzregelungen Im Bereich Der
Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern Als Kunde oder Kundin eines Internet-, Mobilfunk- oder Festnetz-Anbieters können Sie sich bei der Bundesnetzagentur über Ihre Rechte informieren sowie Anfragen und Beschwerden einreichen. Rollstuhlgerecht: Nein Aufzug vorhanden: Nein Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier. Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Aktuelle Themen im Überblick: Hier finden Sie die häufigsten Anliegen, mit denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher an uns gewandt haben. .status1 {border:2px solid #f00;} .status2 {border:2px solid #f30;} .status3 {border:2px solid #f60;} .status4 {border:2px solid #f90;} .status5 {border:2px solid #fc0;} .status6 {border:2px solid #0f0;} .status1 {border:2px solid #f00;} .status2 {border:2px solid #f30;} .status3 {border:2px solid #f60;} .status4 {border:2px solid #f90;} .status5 {border:2px solid #fc0;} .status6 {border:2px solid #0f0;} .status1 {border:2px solid #f00;} .status2 {border:2px solid #f30;} .status3 {border:2px solid #f60;} .status4 {border:2px solid #f90;} .status5 {border:2px solid #fc0;} .status6 {border:2px solid #0f0;} .status1 {border:2px solid #f00;} .status2 {border:2px solid #f30;} .status3 {border:2px solid #f60;} .status4 {border:2px solid #f90;} .status5 {border:2px solid #fc0;} .status6 {border:2px solid #0f0;} Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass Telekommunikationsunternehmen die Regelungen zum Kundenschutz einhalten, die im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgelegt sind.
Haben Sie ein Anliegen rund um Ihren Internet-, Mobilfunk- oder Festnetzanschluss, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Bundesnetzagentur Dazu können Sie eine Beschwerde oder eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur einreichen. Die Bundesnetzagentur prüft dann Ihr Anliegen. Die Bundesnetzagentur kann Sie zum Beispiel unterstützen In bestimmten Fällen kann die Bundesnetzagentur auch Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Vertrag klären, zum Beispiel zur Vertragstransparenz, zu Inhalten einer Rechnung oder eines Einzelverbindungsnachweises.
Mit der 9. GWB-Novelle, die Anfang Juni 2017 in Kraft getreten ist, wurden dem Bundeskartellamt erstmals Befugnisse im wirtschaftlichen Verbraucherschutz übertragen. Im Fokus stehen dabei Sachverhalte rund um den digitalen Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Bundeskartellamt führt in diesem Bereich seitdem Sektoruntersuchungen durch und beteiligt sich als „amicus curiae“ – also als „Freund des Gerichts“ – an verbraucherrechtlichen Zivilrechtsstreitigkeiten. Das Bundeskartellamt kann bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, wie bspw. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Sektoruntersuchungen durchführen.
Solche – seit einigen Jahren bereits im Kartellbereich durchgeführten – Untersuchungen können im Bereich des Verbraucherschutzes eingeleitet werden, wenn die Vermutung besteht, dass erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße vorliegen, die eine Vielzahl von Verbrauchern... Es handelt sich dabei um eine Branchenuntersuchung, ausdrücklich aber nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen. Im Fokus der verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen des Bundeskartellamts stehen Sachverhalte, die den digitalen Alltag der Verbraucher betreffen. Das Bundeskartellamt kann mit diesen Befugnissen Probleme aufzeigen und Handlungsempfehlungen geben. Das Bundeskartellamt kann – wie bereits zuvor im Kartellrecht – nun auch in bestimmten verbraucherrechtlichen Verfahren als amicus curiae („Freund des Gerichts“) Einsicht in die Gerichtsakten nehmen und aus objektiver Warte eine Stellungnahme abgeben... 6 GWB).
Diese Rolle erleichtert der Behörde den Überblick darüber, welche Rechtsfragen sich bei den Gerichten stellen und in welchen Bereichen möglicherweise Durchsetzungsdefizite vorliegen. Die Beteiligung des Bundeskartellamtes als amicus curiae im Verbraucherschutz ist auf Verfahren mit Streitgegenständen von öffentlichem Interesse beschränkt und erfolgt nur in wenigen ausgewählten Fällen. Die Durchsetzung des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes erfolgt in Deutschland hauptsächlich auf dem Zivilrechtsweg. Verbraucherinnen und Verbraucher finden Unterstützung bei qualifizierten Einrichtungen, Verbänden und Kammern, die Unternehmen im Falle eines Gesetzesverstoßes auch abmahnen und ggf. in einem zweiten Schritt bei den Gerichten entsprechende Klagen einreichen können. Bekannte Akteure sind z.B.
der Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de) und die Verbraucherzentralen der Länder sowie die Wettbewerbszentrale (www.wettbewerbszentrale.de). Eine behördliche Durchsetzung gibt es in Deutschland in diesem Bereich im Allgemeinen nicht, es existieren lediglich einige spezifische behördliche Eingriffsbefugnisse, die auf Bundesebene beispielsweise der Bundesnetzagentur, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dem Eisenbahnbundesamt und dem... Über solche regulierungsbezogenen Kompetenzen hinaus bestehen lediglich für grenzüberschreitende Verstöße gegen das Verbraucherschutzrecht, die Gegenstand eines internationalen Rechtsdurchsetzungsersuchens sind, Eingriffsbefugnisse des Bundesministeriums der Justiz.
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Solche – seit einigen Jahren bereits im Kartellbereich durchgeführten – Untersuchungen können im Bereich des Verbraucherschutzes eingeleitet werden, wenn die Vermutung besteht, dass erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße vorliegen, die eine Vielzahl von Verbrauchern... Es handelt sich dabei um eine Branchenuntersuchung, ausdrücklich aber nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen...