Finanzaufsicht Verbraucherzentrale Bundesverband
Verbraucherschutz in der Aufsicht stärken Verbraucher:innen sind darauf angewiesen, dass Finanzmärkte funktionieren und nicht selbst zur Gefahr werden, etwa indem systematisch schlechte Verträge verkauft werden. Dafür braucht es neben Gesetzen eine wirksame Finanzaufsicht, die bei Verstößen durchgreift. Stand heute können sich Verbraucher:innen nicht darauf verlassen, dass Finanzprodukte und Vertriebe nach einheitlich hohen Standards beaufsichtigt werden. So ist die BaFin nur für Teile des Finanzmarkts zuständig. Der Vertrieb von Versicherungen und Finanzanlagen durch Vermittler wird beispielsweise von den Industrie- und Handelskammern oder den Gewerbeämtern beaufsichtigt.
Der Vertrieb von Krediten wird gar nicht von der Finanzaufsicht kontrolliert. Darüber hinaus ist das Mandat der BaFin gesetzlich beschränkt. Häufig müssen Ermessensentscheidungen getroffen werden. Am Ende sind viele verbraucherschützende Regeln Teil des Zivilrechts und werden nur in Ausnahmefällen von Behörden überwacht. Um die Finanzaufsicht in Deutschland zu verbessern, müsste zunächst die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlagen und Versicherungen bei der BaFin gebündelt werden. Gleichzeitig muss das Verbraucherschutzmandat der BaFin weiterentwickelt werden.
Die Behörde sollte auch für digitale Geschäftsmodelle zuständig sein und zusammen mit den Datenschutzbehörden Vorgaben zum Datenschutz überwachen. Spätestens seit der Finanzkrise ist klar, wie bedeutend eine effektive staatliche Aufsicht über die Finanzmärkte ist. Neben der Aufrechterhaltung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsystems sollten auch Verbraucherinteressen angemessen berücksichtigt und beobachtet werden, wo Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Finanzmärkten „der Schuh drückt“. Der kollektive Verbraucherschutz, der mit dem Kleinanlegerschutzgesetz als Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gesetzlich verankert worden ist, ist daher eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.Kollektiver Verbraucherschutz bedeutet, dass die BaFin die Interessen der Gesamtheit der... Im Interesse aller Verbraucher überwacht die BaFin beispielsweise die verschiedenen Geldinstitute und deren Stabilität und sorgt für die Integrität des gesamten Finanzsystems. Dazu hat die BaFin vielfältige Instrumente zur Verfügung:
Angebote für Finanz- und Versicherungsprodukte müssen transparent und verständlich sein. Daher hat die BaFin die Einhaltung der Regeln zu Kundeninformationen im Auge. Gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher verfügen über eine solide Finanzkompetenz. Umso besser Menschen in Finanzfragen Bescheid wissen, desto eigenverantwortlicher können sie Entscheidungen treffen. Aus internen und externen Quellen erfasst die BaFin einschlägige Informationen und bewertet diese. Darüber hinaus führt sie selbstständig Verbrauchererhebungen und Marktuntersuchungen durch.
Dabei ist es das Ziel der BaFin, nicht nur auf Missstände zu reagieren, sondern präventiv einzugreifen, wenn dies erforderlich ist. Die private Altersvorsorge muss dringend reformiert werden: Riester ist gescheitert, Altersarmut steigt. Aktuell liegt dazu ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor. Welche Reformen aus Verbrauchersicht notwendig sind und warum die Finanzlobby das verhindern will, erfahren Sie in diesem Podcast der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Online-Plattformen machen es Nutzer:innen immer wieder schwer, illegale Inhalte als Rechtsverstöße zu melden. Das zeigt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Insgesamt wurden zehn Online-Marktplätze und Social-Media-Plattformen überprüft – jeweils aus der Perspektive von volljährigen, unangemeldeten und minderjährigen Nutzer:innen. Das Kammergericht Berlin hat dem Betreiber der Plattform Vinted.de untersagt, bei der Bestellung gebrauchter Kleidung eine zusätzliche Käuferschutzgebühr voreinzustellen. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands statt. Das gesetzliche Verbot, Verbraucher:innen kostenpflichtige Zusatzleistungen über eine Voreinstellung aufzudrängen, gilt nach dem Urteil auch dann, wenn ein kommerzieller Plattformbetreiber als Vermittler für Verkäufe von privat zu privat auftritt. So profitieren Sie von Sammelklagen der Verbraucherzentrale der Verbraucherzentralen zu den Themen Digitale Welt, Energie und Finanzen
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich in Deutschland von zahlreichen Einrichtungen beraten und informieren lassen. Viele Verbände sind Mitglied im gemeinnützigen und öffentlich geförderten Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie betreiben vor Ort Beratungsbüros und verstehen sich als Stimme der Verbraucher. Hier wichtige Fragen und Antworten. Verbraucherorganisationen gibt es in jedem Bundesland – mit insgesamt fast 200 Beratungsstellen. Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen hier aktuelle, verlässliche Informationen, unabhängige Beratung und Unterstützung:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentralen beraten persönlich vor Ort oder auch telefonisch. Welche Beratungen die jeweilige Verbraucherzentrale anbietet, lässt sich den ihren jeweiligen Internetseiten in den Bundesländern entnehmen. Wo es zweckmäßig ist, findet die Beratung auch in den eigenen vier Wänden der Verbraucherinnen und Verbraucher statt – wie zum Beispiel bei der Energieberatung. Der Experte oder die Expertin kommt gegen eine geringe Gebühr, in manchen Fällen auch kostenlos, ins Haus oder in die Wohnung. Sie beraten etwa zu den Themen Heizung, Strom, Dämmung und regenerative Energien. Die Verbraucherorganisationen sind unabhängig und gemeinnützig.
Die Beratungsangebote werden oft gegen Entgelt erbracht, da die Verbraucherzentralen als Empfänger von öffentlichen Mitteln auch eigene Einnahmen erzielen sollen. Sie erzielen diese aus Mitgliedsbeiträgen, Beratungsgebühren und auch dem Verkauf von Ratgeberbroschüren. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine weitere Reform der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angekündigt. Vor diesem Hintergrund fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) konkrete Maßnahmen, damit die Finanzaufsicht beim Verbraucherschutz gestärkt wird. Ein Gutachten im Auftrag des vzbv zeigt, wie die BaFin Gerichtsurteile leichter gegenüber Anbietern durchsetzen könnte. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht im Kapitel finanzieller Verbraucherschutz und Altersvorsorge eine weitere Reform der BaFin vor.
Dazu sind neben einer Stärkung des Verbraucherbeirats auch Verbesserungen bei der Aufsicht über den Grauen Kapitalmarkt vorgesehen. „Der BaFin fehlen weiterhin belastbare Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten, um ihrer Aufgabe des kollektiven Verbraucherschutzes gerecht zur werden. So kann sie Verbraucherinteressen nicht ausreichend gegenüber Anbietern durchsetzen. Hier muss die Bundesregierung handeln und der BaFin mehr Befugnisse geben. Die BaFin muss zum Beispiel immer dann eingreifen können, wenn die Verbraucherzentralen vor Gericht ein Urteil erstritten haben. Ziel muss sein, dass die BaFin Anbieter auch zur Rückzahlung von unrechtmäßigen Gebühren verpflichten kann“, fordert vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Seit 2015 ist die BaFin für den „Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen“ zuständig. Das umfasst zum Beispiel den Schutz vor irreführender Werbung oder intransparenten Vertragsklauseln. Die BaFin soll nach dem Willen des Gesetzgebers derzeit aber erst dann eingreifen, wenn eine Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof (BGH) abschließend geklärt ist, oder wenn eine Klärung nicht absehbar ist. Bislang ist nicht eindeutig, wann das der Fall ist. Zuletzt hatten mehr als 1.000 Banken und Sparkassen Widerspruch gegen eine Maßnahme der BaFin zum Schutz von Verbrauchern eingelegt. Dadurch haben sie den Vorgang vorerst aufgehalten.
Ein Gutachten im Auftrag des vzbv zeigt, dass der Auftrag der BaFin klarer formuliert werden muss. Nur so könne sie Verbraucher vor Rechtsverstößen durch Anbieter ausreichend schützen. Das Gutachten schlägt zum einen eine engere Verzahnung der BaFin mit der Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentralen und des vzbv vor. Zum anderen sollte die Rechtsgrundlage für die BaFin konkretisiert werden: Die BaFin brauche Klarheit, wann sie eingreifen darf, um etwa das Urteil eines Zivilgerichts für allgemeingültig zu erklären. Aus Sicht des vzbv sollte die BaFin schon dann eingreifen können, wenn die Verbraucherzentralen oder der vzbv aktiv geworden sind – und zum Beispiel ein Urteil erstritten haben. Eine der Aufgaben der Finanzaufsicht ist mittlerweile auch der kollektive Verbraucherschutz.
Frankfurt. Seit rund acht Jahren ist die Finanzaufsicht Bafin nicht mehr nur für die Kontrolle von Banken, Versicherern und Finanzmärkten zuständig, sondern auch für den kollektiven Verbraucherschutz. Ein Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Befugnisse der Bafin in den Gesetzen klarer und umfassender definiert werden sollten, damit sie Verbraucher besser schützen kann. „Die Bafin muss zum Beispiel immer dann eingreifen können, wenn die Verbraucherzentralen vor Gericht ein Urteil erstritten haben. Ziel muss sein, dass die Bafin Anbieter auch zur Rückzahlung von unrechtmäßigen Gebühren verpflichten kann“, fordert VZBV-Vorständin Ramona Pop. Das Gutachten, das dem Handelsblatt vorliegt, wurde von Peter Rott erstellt.
Er ist Professor für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Uni Oldenburg und zudem Mitglied des Verbraucherbeirats der Bafin. Rott führt unter anderem ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt an. Dieses hatte eine Unterlassungsverfügung der Bafin gegen die Erhebung von Negativzinsen nach einem Einspruch des Anbieters aufgehoben, weil eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) noch ausstünde und von der Bafin berücksichtigt werden müsse (Az. 7 K 2237/20.F). Die jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten sorgen auch in Deutschland für Unsicherheiten. Viele Menschen fragen sich, welche Auswirkungen die Blockade der Straße von Hormus auf Energiepreise, Lieferketten und ihre Lebenshaltungskosten haben könnte.
Statement zu den Eckpunkten der Reform des Gebäudeenergiegesetzes Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands Verbraucherzentrale veröffentlicht Jahresbericht 2025 zur Tätigkeit als Trusted Flagger Quelle: Adobestock Chanelle Malambo/peopleimages.com Haben Sie Hinweise zu unserem Internetauftritt? Beispielsweise nicht funktionierende Links oder falsche Angaben in einzelnen Beiträgen.
Gerne können Sie uns diese unter gemeinschaftsredaktion@verbraucherzentrale.nrw mitteilen. Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise zum Datenschutz und unser Impressum. Ob Online-Shopping, Mietzahlungen oder Gehaltseingänge – ohne eigenes Konto ist der Alltag kaum zu bewältigen. Doch nicht alle Verbraucher:innen erhalten problemlos Zugang zu einem Zahlungskonto. Seit 2016 gibt es deshalb das Basiskonto. Auf dieses Konto mit grundlegenden Funktionen haben alle Menschen Anspruch – auch besonders schutzbedürftige Gruppen wie Wohnungslose oder Geflüchtete.
Eine aktuelle Erhebung des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt jedoch, dass dieser Anspruch in der Praxis immer wieder unterlaufen wird. Schuldnerberater:innen berichten, dass Banken mitunter gerade vulnerablen Personen die Kontoeröffnung erschweren oder sogar verweigern. Demnach nutzen sie zum Teil unzulässige Begründungen oder bürokratische Hürden, die Betroffene entmutigen und zum Aufgeben bewegen können. Gerade schutzbedürftige Verbraucher:innen stoßen weiterhin auf Hürden bei der Eröffnung eines Basiskontos. Und das, obwohl sie besonders darauf angewiesen sind. Wir behalten das Thema weiter im Blick und setzen uns für gesetzliche Verbesserungen ein.
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