Ii Zivilsenat Des Bundesgerichtshofes
Der II. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit insgesamt dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen. Er ist hauptsächlich für Gesellschaftsrecht und Vereinsrecht zuständig.[1] Der II. Zivilsenat besteht seit der Gründung des Bundesgerichtshofs am 1.
Oktober 1950. Der Senat ist (Stand: August 2023)[2] wie folgt besetzt: Nach dem Geschäftsverteilungsplan des BGH (Stand 2015[4]) ist der II. Zivilsenat zuständig für: © 2026 Bundesgerichtshof ImpressumDatenschutz Der Bundesgerichtshof ist aufgegliedert in Zivil- und Strafsenate, deren Zahl der Bundesjustizminister bestimmt.
Derzeit bestehen dreizehn Zivilsenate und sechs Strafsenate. Diese werden jeweils von einem Vorsitzenden Richter geleitet. Auch die übrigen Richter am Bundesgerichtshof sind jeweils einem Zivil- oder einem Strafsenat fest zugewiesen. Die Spruchkörper sind daher mit jeweils sechs bis acht Richtern (neben dem Vorsitzenden) besetzt. An den einzelnen Entscheidungen wirken allerdings grundsätzlich nur fünf Senatsmitglieder mit, darunter der Vorsitzende. Diese sogenannten Spruchgruppen werden durch einen von allen Mitgliedern des jeweiligen Senats beschlossenen internen Geschäftsverteilungsplan im Voraus abstrakt festgelegt.
Neben den Zivil- und Strafsenaten sind beim Bundesgerichtshof acht Spezialsenate gebildet, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes. Ferner gibt es zwei Große Senate – je einen in Zivilsachen und einen in Strafsachen –, die gemeinsam die Vereinigten Großen Senate bilden. Um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes zu gewährleisten, gibt es einen gemeinsamen Senat dieser Gerichtshöfe. Über die Zuweisung der Richter zu den einzelnen Senaten und über die Verteilung der richterlichen Aufgaben auf die Senate entscheidet das Präsidium des Bundesgerichtshofs. Dieses ist ein mit der Präsidentin und zehn von der Richterschaft gewählten Richtern besetztes Gremium. Es beschließt vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres für dessen Dauer einen Geschäftsverteilungsplan.
Dieser kann während des Geschäftsjahres durch entsprechende Beschlüsse des Präsidiums geändert werden, wenn sachliche oder personelle Neuerungen dies erforderlich machen. Die Besetzung der Senate finden Sie im Bereich Geschäftsverteilung. Der II. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit insgesamt dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen. Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist der II.
Zivilsenat zuständig für die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Gesellschaftsverhältnissen und Gemeinschaften mit Ausnahme von Wohnungseigentümergemeinschaften, für die der V. Zivilsenat zuständig ist, innere Verhältnisse von Handelsgesellschaften, stillen Gesellschaften und eingetragenen Genossenschaften sowie Vereinen (auch Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit) mit Einschluss der Rechtsstreitigkeiten zwischen diesen Gesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen und ihren Vorstandsmitgliedern oder Geschäftsführern; ferner... Zivilsenat zuständig ist, Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen gesellschaftsrechtlich fundierte gesetzliche Vorschriften zum Schutz von Kapitalanlegern (z. B. nach WpHG, WpÜG), soweit sie sich gegen die Gesellschaft und/oder ihre Organe richten, insbesondere aus der Verletzung von Publizitätspflichten der Gesellschaft und ihrer Organe, soweit nicht der XI. Zivilsenat zuständig ist, Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit sie ihre Grundlage in der Verletzung eines gesellschaftsrechtlich fundierten Schutzgesetzes oder in der Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen durch Gesellschaftsorgane oder Gesellschafter haben sowie die persönliche Inanspruchnahme von...
1), die dem Bundesgerichtshof gemäß § 16 Satz 2 und 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz) zugewiesenen Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht der XI. Zivilsenat zuständig ist (Nr. 2) schließlich die Entscheidungen im Fall des § 28 FGG, soweit es sich um die Führung der Handelsregister, Genossenschaftsregister und Vereinsregister, Partnerschaftsregister und um sonstige Befugnisse der Registerrichter, sowie um Entscheidungen nach §§ 98,... Zur aktuellen Besetzung siehe oben unter Besetzung. Vorgänger im Vorsitz war unter anderem Volker Röhricht, weitere Mitglieder unter anderem die Richter(innen) Bernhard Kapsa, Dieter Hesselberger, Hartwig Henze Maren Münke, Jürgen-Peter Graf, Markus Gehrlein, Hans-Jörg Kraemer. Zivilsenate: I.
| II. | III. | IV. | V. | VI. | VII.
| VIII. | IX. | X. | Xa. | XI. | XII.
Strafsenate: 1 StR | 2 StR | 3 StR | 4 StR | 5 StR Die Geschäftsverteilungspläne deutscher Gerichte sind grundsätzlich nach Paragraph 5 Absatz 1 des Urhebergesetzes gemeinfrei (sog. Lizenz CC0, public domain), können also von jedermann frei verwendet werden. Als Zitierweise wird beispielhaft vorgeschlagen: Die Digitalisierung und Verfügbarmachung der Dokumente durch das Editionsprojekt Die Namen der Justiz - Offener Zugang zur Justizgeschichte wurde finanziell und ideell gefördert durch den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und den Wikimedia Deutschland... im Rahmen ihres gemeinsamen Fellow-Programms „Freies Wissen“.
Für die Auswertung in Statistiksoftware wurde ein Teil der Senatsbesetzungen, nämlich jene des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen, maschinenlesbar aufbereitet. Diese Daten werden hier in zwei Formaten zur Verfügung gestellt: Einer für Tabellenverarbeitungsprogramme geeigneten .xls-Datei (1,3 MB) mit drei Tabellenblättern (inkl. näherer Beschreibung des Datensatzes und der Bedingungen für seine Weiterverwendung), und einer kommaseparierten Textdatei (UTF8-kodiert) im .csv-Format (207,8 kB), die lediglich den auf Tabellenblatt 2 der .xls-Datei enthaltenen strukturierten Teil der Daten umfasst. Zur Ergänzung dieser Daten wird ein zweiter Datensatz angeboten, der Personendaten sämtlicher Richter des deutschen Bundesgerichtshofs von 1950 bis Mitte 2000 enthält, und zwar ebenfalls als .xls-Datei (317,5 kB) mit Erläuterung und editorischen Anmerkungen,... Berichte über www.Richter-im-Internet.de und das zugrundeliegende Editionsprojekt finden sich im Blog von Wikimedia Deutschland als Artikel und Interview sowie im General-Anzeiger Bonn. Wissenschaftliche Editionsberichte wurden Open Access in der rechtshistorischen Fachzeitschrift forum historiae iuris (fhi) 2017, in der Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht (JurPC) 2018, sowie in der internationalen Fachzeitschrift Journal of Empirical Legal Studies (JELS)...
Alle Beiträge sind als .pdf sowie auf den jeweiligen Websites frei verfügbar: Unter einem Zivilsenat versteht man einen Spruchkörper beim Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof, der für die Entscheidung in Zivil- oder Familiensachen zuständig ist. Ein Zivilsenat am Oberlandesgericht entscheidet in der Besetzung von drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden. Ein Zivilsenat am Bundesgerichtshof entscheidet in der Besetzung von fünf Richtern unter Einschluss des Vorsitzenden. Außer den Zivilsenaten gibt es bei den Oberlandesgerichten und beim Bundesgerichtshof noch Strafsenate und Spezialsenate (z. B.
für Anwaltssachen, für Landwirtschaftssachen, Kartellsenat). Die Zivilsenate des Bundesgerichtshofes im Detail (Stand: April 2023): Zivilsenate: I. • II. • III. • IV.
• V. • VI. • VII. • VIII. • IX. • X.
• XI. • XII. • XIII. © 2026 Bundesgerichtshof ImpressumDatenschutz
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