Mobilfunk Internet Ihre Neuen Rechte Als Verbraucher
Vodafone erhöht seit Mai 2023 die Preise für Internet-Anschlüsse von Bestandskund:innen. Das hält der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für rechtswidrig. Er ist der Auffassung, dass Verbraucher:innen nur die vereinbarten Preise zahlen müssen und hat daher eine Sammelklage gegen Vodafone gestartet. Am 1. Dezember 2021 trat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft – und brachte etliche Verbesserungen der Kundenrechte bei Telefon-, Internet- und Handyverträgen. Darunter sind
Eine Verschlechterung für Verbraucher:innen ist dagegen die neue Regelung für Glasfaseranschlüsse: Danach müssen im Zweifel alle Mieter:innen für einen Glasfaseranschluss des Hauses bezahlen, auch wenn sie ihn nicht selbst nutzen. Wichtig ist außerdem das "Recht auf schnelles Internet". Im Gesetz fehlt dafür allerdings eine Mindestbandbreite, die den konkreten Anspruch definiert. Diese muss noch festgelegt werden – und damit ist offen, ob das Recht für Verbraucher:innen auch ein konkreter Gewinn ist, insbesondere auf dem Land, wo Anschlüsse teils noch immer sehr langsam sind. Der vzbv hat zum Thema Breitband-Versorgung Forderungen formuliert. Welche das sind, lesen Sie in diesem Positionspapier sowie im Abschnitt "Rechtlich abgesicherter Anspruch auf schnelles Internet".
Wir geben eine kompakte Übersicht wichtiger Änderungen. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetz hat sich einiges geändert: Kündigungsfristen, Regelungen für Vertragsabschlüsse am Telefon und Kosten für die Mitnahme von Rufnummern. Wir haben das Wichtigste übersichtlich zusammengefasst und geben Tipps. Ende 2021 hat sich einiges im sogenannten Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Sie profitieren davon. Das sind seither Ihre Rechte:
Mobilfunk-, Kabelanschluss-, DSL- und ähnliche Telekommunikationsverträge sind typischerweise sehr komplex. Dennoch werden die Verträge in der Praxis häufig am Telefon „verkauft“, und nicht selten kommt es anschließend zum Streit über den Inhalt des Vertrags. Nach den Regeln des TKG soll damit endgültig Schluss sein. An Ihre Vertragserklärungen sind Sie nur dann noch gebunden, wenn man Ihnen vorher eine Zusammenfassung des angebotenen Vertrags übermittelt hat. Diese muss neben den wesentlichen Merkmalen beispielsweise auch die monatlichen Entgelte und die Vertragslaufzeit enthalten. Die Übergabe oder Übersendung eines Dokuments in Papierform ist dabei nicht unbedingt erforderlich, auch eine E-Mail mit entsprechendem Anhang ist in Ordnung.
Wichtig ist lediglich die Textform. Nicht ausreichend ist der Verweis auf eine Internetseite mit veröffentlichten Tarifen und schon gar nicht das bloße Vorlesen der Zusammenfassung. Am Telefon können solche Verträge in Zukunft also allenfalls noch beworben, aber nicht mehr sofort abgeschlossen werden. Denn der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie die Ihnen übermittelte Zusammenfassung anschließend (in Textform) genehmigen. Reagieren Sie nicht, gibt es keinen Vertrag! Unter dem etwas sperrigen Namen „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz 2021“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation umgesetzt – und der sieht neben dem 230 Paragrafen umfassenden Telekommunikationsgesetz (TKG) auch...
Sie betreffen unter anderem die Marktregulierung, die Frequenzpolitik, das institutionelle Gefüge sowie das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Aber auch der Verbraucherschutz hat davon profitiert. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen des TKG vor und erklären, welche Auswirkungen die Änderungen für Sie als Nutzer konkret haben. Wichtig: Die Änderungen beziehen sich nur auf Telefon-, Mobilfunk- und Internetverträge. Streaming-Anbieter wie Netflix, Amazon Prime und DAZN oder andere Online-Dienstleister sind davon nicht betroffen! Günstige Handytarife im Tarifrechner finden
In den Änderungen des TKG ist erstmals ein Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten verankert. Das bedeutet, dass Sie für eine „soziale und wirtschaftliche Teilhabe“ ein Recht auf Sprachkommunikationsdienste (Telefon) sowie einen schnellen Internetzugangsdienst haben. Was dabei genau damit gemeint ist, also ab welcher Datenrate ein Internetanschluss als „schnell“ gilt, wird in einer gesonderten Vorgabe festgelegt, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur jährlich überprüft. Aktuelle Werte werden im Juni 2022 erwartet. Zu den Diensten, die das Mindestangebot umfassen muss, gehören laut Bundesnetzagentur E-Mail-Verkehr, Suchmaschinen, grundlegende Online-Werkzeuge für die Aus- und Weiterbildung, Online-Zeitungen bzw. -Nachrichten, Online-Bestellungen, die Online-Arbeitssuche, Online-Banking, Online-Behördendienste, soziale Medien und Sofortnachrichtendienste, Online-Anrufe und Videoanrufe, Online-Inhaltedienste (Streaming), Teleheimarbeit inklusive üblicher Verschlüsselungsverfahren sowie Online-Angebote zur beruflichen Vernetzung .
Stärkerer Kundenschutz im neuen Telekommunikationsgesetz. Das Gesetz setzt die Vorgaben des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation um. Erfahren Sie hier, was seit dem 1. Dezember 2021 für Sie gilt. Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt: Dies gilt, wenn bei einem Anbieterwechsel, einem Umzug oder bei einer Rufnummernmitnahme:
die Versorgung für länger als einen Arbeitstag komplett ausfällt, sofern Sie die Verzögerung nicht vereinbart oder zu verantworten haben, oder wenn der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat. Fiete Wulff, Leiter der Pressestelle der Bundesnetzagentur �7�&Y*����,��'�� ��>�U w�*���Z.�r,��Y�˽���}�����@my��U��$�J^%�����R]Rn={�~���V{&��;��~�������W��C�� $� aA���X��['�|�(x4��,~���T��9�����z���"9һ�Tl��+���uF �> �Y��Y�����5B m̙:�K��l<�I+ �eS,��n����[Ws�N�YDl�;�q4SŐ�S�קӞ� w�*I �,n�k6���Y��Ld��Xf�Y�?&6�C��ʹ����~��#��L�B�F�\��>�fy �@��r�S�u�)c�lY�FQlK�2�b�2�d�l_}�c#����-�~ }%@U#B�3~��W�b��89D5���I�����`ׅ�D�%��s�Nc�t�G��=gnh��->����1z���\�1~�z���։��=�o�a������B��9-��'?�� �Ьc�N4� ��J3��/Ǵ,ҭ�����n�A� G,~�z�s*��wD�z������mY�}=F:*a�B)�:I bM��a�p��w�Ig�fD>� j8G��A%`��0 &�~"���9��^r�<��?��"$�3'��#�J�L�f���*�qP#' �&���.m1[{�_O�����ry��Ix>V���E���>�|"�T\g"|��B���� ��[�JL?745�ZL���n�T|)h�;�smX�)z�����}�\�9�s�K�9�6���Iͨ�ԕ/�y�9(�t- �2g*��ة�M��i��p�>&����L��L�{U�O:�������0- o`G4�/�=�+ �G��NQ[F�/@ {l�Z�� ���ϥ Ồx����k ��AB����1ʦΔ�K�{�q������M�y��z kt�Ov��^�ܡ�Ql�Ӡ�j*�T�`]��E�!��^x�V�B�FCP�����~hT��b���ew<�C���:n��U&��"���槫�g���6G���0���)-��m���z�~Dj����IJybd�� �h��l�6о��2��3�Y �"��f�T��jo��R�V�U�N�E �< *�%fJ����5�|�}팻�������L~��bá�p�&���� {E}�d�Й���%�8r;�B'�#G?i�u!u�LW٥F��Tt�:���U`��>:G��PCK�!�^�����5t��fI�@W���x��4... ���'��J7��6���_�L�O�tZY��VK��qx�y�JP� =�*�#�-Κ�b�@bR��J�Ա�Q D�W�)���w,�g���:�ֹ?!&~В����Շq��?�V�Zc��k�V) >:��S�@�a��[[��� A�B��g?Ņ��,G ,v�T��06{"<�i?*��{�N����)�p��o�l�q���;z�Qٲ�|*P$l4 A�� ����y�ֵ�/ ˑ�r���Ϯ7����v�X1��{N G��펟�g0PY1w�g�!�� $/�D{^Cϗ" xmX3b�&�Gw��&��o���1���jE�=���)S�¿��%\(��P���ms���DP8�(��������*j��7�e`��f�6��LF�]g"-iQ"���d}�����b�:�����x�A`�������O��Y,�~fEm��f[�Zp�hD}A_ �3�{�|�iA��^{��/]#B�1�{�Υ��#�f�L�v-�[)�]�^!9������C/x��lR_%� ��XK�e �2��q!���g����H���c�2G:����I���q.�ՠ�e�� ��A}��Ѭ�'���0���[t�z�.����)�x���{��3J��2q([�I��O��f�Ѻ=}�̻� � $���aj�������ԓA��{� QcG1.���~�>�O�����R�5h�q��> Ȍ&9�3���)n���������� ��6d��u�����/�p+5<�w��_���X�K^DžT��Eu��[�K�Z��X�R�*�^����>zi���'�I�%a�n�_-O,I��3�5�u����h_�S��a�V��[�� j�q��b�K�VX��{j��K���mw��2�T���4��L��U/!y��ˌ���v��^H+�D�_�t��x�������;R���U�M7G����O�t0�hP�h�)j"�-ɂŪ� ���l�a��]Ϥ�I��eb�80���bB�M�E<�դ�t��T-�/giv���9n+!5u�^*C���)��$�=FE��D���Q��Wv�i�=7�F�0���L��N��~�ڋ�$�~��� ����0���)�)U��T�Wlud��{ �h�4A�O�I��a�U{Iτ>��M* �G�0a�u`�����Mt�� o��!>��Ca�_ƕz�Y�� I/�[J���/r4��.��Vu*/K�� �e��w�ʆ5����어}���6�p8�.WǧώF�F��W��:#cy�Vs��s�V��rr��ss�ɷ �h'G��hd�(��2��/��|p�@OǡLb��Hi��vGG�O��.1~(F�<܆��|��e�K�����`�6zG&� �����m�� �|>�y�]�B{F��$p���=�A-1%-gi��(X�*�j(��T*� �RGh��Ļ���tIeXY�]�h��v� ��%&١��,�k���X���ѹͽ�b%/���OJ����f��·�##L���aU.{Yq7sCu�kq��ʨw)�... ��2��C�ib��<4�[��Ҁ3 M]�KG�[�u��8=���8��u6�8=��@�/ҫli�'�������q*�ܪŦQ,�sh/�܆^�� ��zr��{�n��� l�\6j��y��4�|.ً�R�e7��nZs��ޮ�{�2K��m��� �i+� ��� ǩ7��%}y�߇_j�Y����`��������C�S�'B�� ��a9�w�ɱ�$��G���y�Qo�1��|V������� 5$#w��d�~x��/�>�-��2�y������Ϻ]�#[ݍ�I���W���C4�ͺ�-�$e���XI�9����d��39jB��UI���H�$�_0�(ޑS��S�ή=�O�xg�����>�u����p|:���'�� #}[��۞D���9:���$K���!�/O^-ڶk�ʞ��_���3E���%�����-�wOک�|�L3l�˓l?����r�� endstream endobj 14 0 obj << /Type /Page /Parent 1 0 R /Resources<< /ProcSet[/PDF/Text] /Font << /F1 8 0 R /F2 10 0 R... D� l�EJ�OvGC����'�+�4B;���;b�l���մ5;�Gqg����Q+<,�T"3$���H=ِ��̤XaEo ���82CާЋ�������Yv$W�6�A |�~gE��Ԓ�%���zk�B������C��=+�a�8g��#|���e���@|��� �6ѱ��j͎_H����Ѿ8�bO�iFD�+� .i��V���"jUȲu���j{�ŀ���-]��K�t1;��c%��ot��߽�9���/��0�s�o�rN�5� Ȓ�V��Wڰ�+4yZ�a�L��6{EI�D���b��ʘO����qF�ᦅ� �����|a��[?3�%BQ�";Pȇ *�� ��/�;��E\���ە?F���!��S7ȁE"��&�焨Z�L&`�=��Q��czUx)Ģ�����]��҃��_�A�ςi�jO�Cf��%��l(wS�nf��mL1)�V!�;���\�[K$e�M ����.Gz5�>]�4�U.��b��= �K�r��PG�Y��ƫua�1��P\�(���J�NQi|@oz@���B�sŐ=θ�Z�b����-�,��P�-f�s�-f'~�D�vպ���*Q��b� ��o& T��¶h��~ܧ,�g� ^�P���g�{���m4�3�O�Ң9A��/iUg8uEP7��W"��K�I(r���,�Q^yA�EgDy�m|�@8l��ڣؼ{`Q?hc]��ȷ�c�I���7�'�������ľ��'�s���ư�]�7�� ��͇]�hMH1�_����9�[��ġ�1�]����^�t�f��@K!��������z:H�(갛� �J������'�B'LqNs���z��HP�[��<�oߍ�{�sI O�y��$������2y�;���q�[LĮ|�'�������S��4< O�� ��O/y����L��B$GG�%��J��wQ�i�z���[V��|9�j�����*n�;:;Kk�� �p�ב�S�����̏W��?t.G�88�����e��ؐI�yv��q��>��M5���d_�Ş��r�ZGH�_��_�^��0sJ����.��'�?4����|בQ��4��MQ��G�Ӑl�:֞^��Q ގ���0!�{S�_,v$��,�H>N��J΅8��WӌW � 9t����H,;hFBgZ���R�2�ύu=4�R����2c��Mc�Q�4�K��8L��S#��^嗎8NZƟ�x�G�DTe;�cLGy��.��N�Wg�gX�����T���@��o�.��b �����4ڪP�L�g�D֘��9-,��##�|K.ЃP���ӂ��<�bGs�5% ���2;� 剮����τ��G�\�.ҡ�Y����ġ�o��W��"�{NH4�[�:oMc)W�l�e*�f�^����S�my6h�����C�_h��h��+�������u����gԯ endstream endobj 16 0 obj << /Type...
Kostenfallen lauern überall. Wie Sie sich davor schützen können, erklären die Verbraucherzentralen. Das Internet fällt aus, das Telefon geht nicht, nach dem Umzug benötige ich den Vertrag nicht mehr. Viele Menschen gehen davon aus, dass sie in solchen Fällen einfach die Rechnung kürzen oder den Vertrag kündigen können. Wir räumen auf mit 13 Irrtümern bei Telefon- und Internetverträgen. Annahme: Ich erhalte eine Papierrechnung
Rechnungen erhalten Sie monatlich. Der Anbieter oder die Anbieterin kann Ihnen diese per Brief zusenden und / oder in Ihrem Kundenkonto zum Abruf bereitstellen. Bei einem Vertragsschluss entscheiden Sie, wie Sie die Rechnung erhalten. Prüfen Sie eine Rechnung jeden Monat. Schauen Sie, ob alles wie vertraglich vereinbart abgebucht wird. ⇒ Tipp: Mit einem digitalen Zugang zu Ihrem Kunden-Account umzugehen fällt Ihnen schwer?
Dann bitten Sie um eine Papierrechnung. Das Recht auf Internet ist seit dem 1. Dezember 2021 in Deutschland gesetzlich verankert und bietet allen Bürgern einen einklagbaren Anspruch auf schnellen Internetzugang. Dieses bedeutsame Recht wurde mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes festgeschrieben und trat für Verbraucher konkret am 1. Juni 2022 in Kraft. Gegenwärtig umfasst die gesetzliche Grundversorgung eine Mindestgeschwindigkeit von 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload bei einer maximalen Latenz von 150 Millisekunden.
Allerdings sollen diese Werte künftig steigen – im Sommer 2022 wurde bereits beschlossen, dass die Mindestanforderungen auf 15 Mbit/s beim Download und 5 Mbit/s beim Upload erhöht werden sollen. Besonders relevant ist diese Regelung für die rund 400.000 unterversorgten Haushalte in Deutschland. Der Gesetzgeber hat dabei auch festgelegt, dass dieser Internetzugang zu einem „erschwinglichen Preis“ angeboten werden muss, den die Bundesnetzagentur im Juni 2023 mit etwa 30 Euro monatlich beziffert hat. In diesem Experten-Guide erfahren Sie, wie das Recht auf Internet entstanden ist, welche technischen Mindestanforderungen ab 2025 gelten werden und wie Sie als Verbraucher Ihr Recht erfolgreich geltend machen können. Außerdem beleuchten wir kritische Aspekte der aktuellen Regelung und geben Ihnen praktische Handlungsempfehlungen aus juristischer Perspektive. Die Entstehungsgeschichte des Rechts auf Internet in Deutschland erstreckt sich über mehrere Jahre und wurde durch verschiedene rechtliche Entwicklungen, gerichtliche Entscheidungen und europäische Vorgaben geprägt.
Aus juristischer Perspektive betrachtet, handelt es sich um einen komplexen Prozess, der schließlich in einen konkreten Rechtsanspruch mündete. Bereits 2012 setzte der Bundesgerichtshof einen bedeutsamen Meilenstein, als er in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2012 (III ZR 98/12) anerkannte, dass das Internet mittlerweile zur Grundversorgung des Einzelnen zählt. Damit wurde dem Internet eine rechtliche Bedeutung zugesprochen, die zuvor nur dem Kraftfahrzeug und dem herkömmlichen Telefonanschluss zugebilligt worden war. Diese Entscheidung stellte einen ersten juristischen Schritt zur Anerkennung der Bedeutung des Internets für die gesellschaftliche Teilhabe dar. Die meisten Menschen haben Verträge mit einem oder mehreren Dienstleistern im Bereich Telekommunikation abgeschlossen.
Nicht selten geht etwas schief: Der Vertrag verlängert sich trotz pünktlich eingereichter Kündigung, die Abrechnung ist plötzlich doppelt so hoch wie im Vormonat, das Telefon fällt ständig aus, der Internetanschluss ist langsam. Unsere Experten beraten Sie zu rechtlichen Fragen rund um das Thema Telefon, Mobilfunk und Internet und bieten konkrete Unterstützung bei der Lösung Ihres Problems. In dieser Beratung können Sie sich u.a. zu folgenden Themenbereichen beraten lassen: Ihr Thema ist nicht dabei? Fragen Sie gerne bei unserem Info- und Termintelefon (0711 66 91 10) nach oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
Einen Termin für eine persönliche Beratung können Sie online oder per Telefon unter der Rufnummer: 0711 66 91 10 (Mo.-Do. von 10-18 Uhr, Fr. von 10-14 Uhr) vereinbaren. Rechtsberatung (Groß): 50 Euro (inkl. MwSt.) Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat etliche Verbesserungen bei Kundenrechten gebracht.
Sie trat am 1. Dezember 2021 in Kraft. Wir geben einen Überblick über wichtige Punkte der Gesetzesreform. Wichtige Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge, 01.12.2023 - https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/wichtige-kundenrechte-fuer-telefon-handy-und-internetvertraege-65879 Hey @StrohhalmInGruen, klasse dass du dich hier mit den Infos gemeldet hat.👍 Sie haben bereits einen Account?
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