Mogelpackungen Aufgedeckt Hersteller Tricksen Mit Werbeaussagen
Auf vielen Lebensmitteln prangen Hinweise zum Inhalt, die Verbraucher zum Kauf anregen sollen. Doch was nach einem guten Deal klingt, entpuppt sich beim genaueren Hinsehen oft als Täuschung. Ob Nudeln, Kakao oder Käse – Hersteller nutzen auffällige Werbeaussagen wie "Jetzt mehr drin" oder "+2 Portionen gratis", um ihre Produkte besser dastehen zu lassen. Doch die Verbraucherzentrale Hamburg hat genau hingeschaut – und zeigt an konkreten Beispielen, wie sehr sich der Blick aufs Kleingedruckte lohnt. Der Lebensmittelkonzern Unilever bewirbt seine Fertiggerichte der Marke Knorr Spaghetteria mit "Jetzt mehr drin. Mehr Geschmack".
Auf den ersten Blick stimmt das: Die Sorte "Pasta Carbonara" enthält neuerdings 172 statt bisher 155 Gramm. Doch der Preis stieg gleichzeitig von 1,39 Euro auf 1,99 Euro. Das entspricht einem Preisanstieg von rund 30 Prozent – bei allen Sorten der Reihe. Zudem zeigt ein Blick in die Zutatenlisten: Der Geschmack soll offenbar durch günstigere Inhaltsstoffe ersetzt werden. Die Carbonara enthält nun weniger Sahnepulver, die Bolognese weniger Rindfleisch. Auch Tomatenpulver oder Mozzarella wurden reduziert – bei gleichzeitiger Preissteigerung.
Unilever erklärt die Erhöhung gegenüber den Verbraucherschützern so: Man habe die Füllmenge um durchschnittlich elf Prozent gesteigert und die unverbindliche Preisempfehlung entsprechend angepasst. Zudem habe man die Rezeptur überarbeitet – "mit nun mehr Inhalt und unveränderter Wasserzugabe für intensiveren Geschmack". Rund 3.000 Beschwerden über Mogel- und Luftpackungen und versteckte Preiserhöhungen registrieren die Verbraucherzentralen jedes Jahr. Die Gesetzgebung macht es Unternehmen leicht zu tricksen. Die Verpackungsgröße bleibt gleich, die Füllmenge hingegen ist geringer: Versteckte Preiserhöhungen um bis zu 75 Prozent sind laut Verbraucherschützern keine Seltenheit. Grund dafür: Die entsprechenden Regulierungen im Lebensmittel- und Eichrecht sind oft schwammig formuliert und geben den Herstellern großen Spielraum - auf Kosten der Kunden.
Die Verbraucherzentralen warnen regelmäßig vor höheren Preisen von Saisonware wie Süßigkeiten, die zu Ostern oder Weihnachten angeboten werden. Verbraucher sollten die Preise vergleichen, zum Beispiel von einer Tafel Schokolade und Oster-Schokolade eines Herstellers. Hilfreich ist dabei der sogenannte Grundpreis, also der Preis pro 100 Gramm auf dem Preisschild im Supermarkt oder beim Discounter. Diesen Vergleich pro 100 Gramm empfiehlt auch die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie BVE und wehrt sich gegen die Bezeichnung Mogelpackung: "Wer vergleichen will, kann vergleichen", heißt es vom Verband. Die Verbraucherzentrale Hamburg gibt jedoch zu bedenken, dass dies nicht als Vorher-Nachher-Vergleich des gleichen Produkts funktioniert: "Der Grundpreis ist dafür da, um zwei verschiedene Marken zu vergleichen, die nebeneinander im Regal stehen, aber nicht... Das alte Produkt ist ja in der Regel abverkauft", sagt Verbraucherschützer Armin Valet.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den "Gewinner" für 2025 gekürt: Es ist - mit großem Vorsprung - die Alpenmilch Schokolade von Milka. Immer wieder werden Produkte stetig teurer. Allerdings ist das für die Käuferinnen und Käufer nicht immer sofort erkennbar: Hersteller und Händler tricksen, indem sie versteckt ihre Preise erhöhen. Das sind ihre beliebtesten Maschen. Seit Jahren beschweren sich Verbraucherinnen und Verbraucher über Mogelpackungen in Supermärkten und Drogerien - also über Produkte, die versteckt teurer geworden sind. Auf den ersten Blick hat sich bei den Artikeln nichts verändert, schaut man allerdings genauer hin, wurde beispielsweise die Füllmenge reduziert, die Zutatenliste verändert oder einfach die Marke getauscht.
Hersteller und Händler nutzen dabei verschiedene Tricks. Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) hat zwölf beliebte Maschen zusammengetragen. Bei der sogenannten Shrinkflation bleiben die Packungsgröße und der Preis eines Produkts gleich. Allerdings schrumpft die Füllmenge. Häufig, ohne dass der Hersteller explizit darauf hinweist. Sie zahlen unterm Strich plötzlich mehr für den Artikel.
Bei dieser Masche ist tatsächlich mehr drin, auf den Verpackungen ist auch häufig ein Hinweis wie "Neu: Jetzt mit mehr Inhalt" zu lesen. Doch lassen Sie sich nicht täuschen: Das Produkt wird bei diesem Trick auch gleichzeitig zu einem deutlich höheren Preis verkauft, was den Artikel am Ende alles in allem teurer macht. Mogelpackungen im Supermarkt: Wie Hersteller tricksen und wie du sie erkennst Verbraucherschutz.blog ist eine unabhängige Plattform für Informationen über Verbraucherschutz, fragwürdige Anbieter und Geschäftsmodelle. Wir klären kritisch, praxisnah und transparent auf – mit dem Ziel, Verbraucher zu informieren und zu schützen. Kennst du das?
Du kaufst dein Lieblingsmüsli oder Duschgel – und plötzlich ist weniger drin, obwohl der Preis gleich geblieben ist. Willkommen in der Welt der Mogelpackungen: Produkte, die durch geschicktes Verpackungsdesign oder versteckte Preiserhöhungen Verbraucher:innen täuschen. Die Verbraucherzentrale Hamburg kürt jedes Jahr die „Mogelpackung des Jahres“, doch das Problem ist weit verbreitet und betrifft viele Branchen. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie Mogelpackungen funktionieren, welche Rechte du als Verbraucher hast und wie du solche Tricks im Alltag erkennst. Unabhängig und kostenlos dank Ihres Klicks Die mit einem Symbol gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links.
Erfolgt darüber ein Einkauf, erhalten wir eine Provision ohne Mehrkosten für Sie. Die redaktionelle Auswahl und Bewertung der Produkte bleibt davon unbeeinflusst. Ihr Klick hilft bei der Finanzierung unseres kostenfreien Angebots. Im vergangenen Jahr ging der Preis "Mogelpackung des Jahres" an die Margarine "Rama". Der Trick dahinter: Der Preis blieb gleich, aber statt 500 Gramm waren nur 400 Gramm in der Packung. Doch das ist laut Verbraucherschützern längst nicht die einzige Methode, die Hersteller anwenden.
Um Preiserhöhungen zu verschleiern, gebe es noch weitere Tricks, schreibt die "Hamburger Morgenpost". Genaues Hinsehen lohnt sich: Um Preiserhöhungen vor den Verbrauchern zu verbergen, , wird unter anderem bei Preis und Füllmenge gemogelt. KommentareDruckenTeilen(function(a,b){if(a.navigator.canShare){var c=b.querySelector(".idjs-webshareAction"),d=JSON.parse(a.ippen.b64DecodeUnicode(" 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"));c&&a.navigator.canShare(d)&&(c.style.display="",c.addEventListener("click",b=>{b.preventDefault(),a.setTimeout(function(){a.navigator.share(d)},0)}))}})(window,document); Wie Unternehmen versuchen, ihre Kundschaft durch geschickte Präsentation ihrer Produkte in die Irre zu führen - und wie Kundinnen und Kunden sich dagegen wehren können. Frankfurt – Die Box mit den Frühstückszerealien ist nur zu drei Vierteln gefüllt? Immer wieder ärgern sich Verbraucherinnen und Verbraucher über solche Tricks von Herstellern.
Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) hat angekündigt, Mogelpackungen im Einzelhandel strenger zu regulieren. Damit sollen gerade in Inflationszeiten Verbraucher:innen besser vor Tricksereien durch Händler und Hersteller geschützt werden. Was Mogelpackungen überhaupt sind, welche Tricks die Hersteller verwenden, und wie Kundinnen und Kunden die Schummelverpackungen am besten erkennen und vermeiden. Umgangssprachlich ist die Sache klar: Suggeriert die Packung ein größeres Volumen als der Inhalt hergibt, handelt es sich um eine Mogelpackung. Diese Art von Verpackungen finden sich in nahezu allen Bereich von Alltagsprodukten: Von der Körnermischung, deren oberes Verpackungsviertel sich mangels Inhalt leicht zusammendrücken lässt bis zur Gesichtscreme, deren Umverpackung aus Pappe unten eine kleine... Doch rechtlich ist das Thema komplizierter.
Denn im Gesetz ist keine konkrete Zahl, wie etwa eine prozentuale Mindestfüllmenge, vorgegeben. Das Mess- und Eichgesetz verbietet es lediglich, Fertigpackungen auf den Markt zu bringen, „wenn sie ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist“. 30 Prozent Luft in einer Verpackung gelten allgemein als Richtgröße. Um mehr Inhalt vorzugaukeln, umgeben Lebensmittelhersteller ihre Produkte oftmals mit unverhältnismäßig viel Luft, doppelten Böden, großen Deckeln, dicken Wandungen oder schlicht überdimensionierten Umkartons. Laut Mess- und Eichgesetz sind solche Täuschungsmanöver verboten. Doch im Gesetz fehlen konkrete Bestimmungen, ab wann eine Mogelpackung vorliegt, also eine Packung eine größere Füllmenge vortäuscht als sie in Wirklichkeit enthält.
Lediglich ein Anhaltswert einer Verwaltungsrichtlinie gibt vor, dass nicht mehr als 30 Prozent Luft in der Packung sein sollten. Zwar untersagt auch das Lebensmittelrecht, die Lebensmittelinformationsverordnung, irreführende Informationen über Lebensmittel einschließlich der Menge, doch bei Reklamationen muss immer der Einzelfall beurteilt werden. Nicht jede übergroße Lebensmittel-Verpackung ist verboten. So liegt zum Beispiel keine Täuschung vor, wenn Sie mit einem Missverhältnis zwischen Inhalt und Umfang der Verpackung rechnen können. Zum Beispiel, wenn der Inhalt von außen gut tastbar ist, Verpackungen durchsichtig sind oder ein Sichtfenster haben. Pralinenpackungen dürfen so gestaltet sein, dass das Volumen der Verpackung sechsmal so groß ist wie das Gewicht der Praline.
Beispiel: Wiegt die Praline 10 Gramm, darf sie von einer sechsmal so großen Verpackung (bis zu 60 Milliliter Verpackungsvolumen) umgeben sein. Die schwammigen Bestimmungen und dadurch notwendigen Einzelfallprüfungen machen es schwer, Mogeleien schnell und wirkungsvoll zu unterbinden und unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden. Darum halten wir es für sinnvoll und notwendig, konkrete Regelungen zu erlassen und Gesetzestexte anzupassen, wonach jede Verpackung bis zum Rand oder zur Naht gefüllt sein sollte. Ausnahmen sollten nur in nachweislich technisch bedingten Fällen mit einer Obergrenze von 30 Prozent Freiraum in der Packung zugelassen sein. Dies würde den Vollzug durch die Eichbehörden vereinfachen und Verbraucher:innen wirksam vor "Luftnummern" schützen. Mogelpackungen sind ein ärgerliches Phänomen, bei dem Verbraucher für ihr Geld weniger Produkt erhalten als erwartet.
Erfahre hier, wie du Mogelpackungen erkennst und welche Tricks Hersteller nutzen. Sicherlich hast du dich auch schon einmal über Verpackungen geärgert, die nur zur Hälfte gefüllt waren oder dein Lieblingsprodukt ist plötzlich viel teurer und das bei weniger Inhalt. Hersteller greifen tief in die Trickkiste, um größere Füllmengen vorzutäuschen. Dazu gehören Methoden wie doppelte Böden, dicke Wandungen, riesige Kartonagen oder viel Luft in den Verpackungen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Diese Täuschungsmanöver sind jedoch laut Mess- und Eichgesetz verboten. Darüber hinaus werden aber auch oftmals die Füllmengen reduziert oder an Zutaten gespart, der Preis wird jedoch nicht immer reduziert.
Das Problem ist: Es gibt keine konkreten Bestimmungen laut Gesetz, ab wann es sich um eine Mogelpackung handelt. "Lediglich ein Anhaltswert einer Verwaltungsrichtlinie gibt vor, dass nicht mehr als 30 Prozent Luft in der Packung sein sollten. Zwar untersagt auch das Lebensmittelrecht, die Lebensmittelinformationsverordnung, irreführende Informationen über Lebensmittel einschließlich der Menge, doch bei Reklamationen muss immer der Einzelfall beurteilt werden", heißt es auf der Website der Verbraucherzentrale NRW. Mogelpackungen sind oft schwer zu erkennen, da sie auf den ersten Blick wie normale Produkte wirken. Hier sind einige Tipps, wie du eine Mogelpackung identifizieren kannst: Hersteller verwenden verschiedene Methoden, um Verbraucher zu täuschen:
Noch bis zum 20. Januar kann man bei der Verbraucherzentrale für die Mogelpackung des Jahres abstimmen. Im Rennen für die dreisteste Preiserhöhung unter anderem: Kölln XXL Schoko Hafer-Müsli. Die Füllmenge sinkt von 1.700 auf 1.050 Gramm- wird auf die Menge bezogen aber um 30 Prozent teurer. Markt nimmt auch die anderen Kandidaten unter die Lupe und zeigt, wie dreist manche Hersteller die Preise erhöht. Mit Mogelpackungen versuchen einige Unternehmen, mit weniger Inhalt mehr Geld zu machen.
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