Sportlich Durchstarten Im Neuen Jahr Tipps Der Verbraucherzentrale Nrw
Minden. Sich gesünder ernähren, Ausgaben reduzieren, mehr Sport treiben – in das neue Jahr starten viele mit guten Vorsätzen. Doch nicht immer vertragen sich diese Vorsätze miteinander. Denn wenn die Neujahrsmotivation zum Abschluss eines teuren Fitnessstudiovertrages verleitet, der über einen festen Zeitraum finanziell bindet und womöglich gar nicht regelmäßig genutzt wird, ist das erklärte Sparziel schnell verfehlt. “Gerade Anfang des Jahres locken Fitnessstudios häufig mit Rabatten. Wichtig sind jedoch die regulären monatlichen Beiträge”, erklärt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.
Auf welche weiteren Aspekte zu achten ist und welche Rechte Verbraucher:innen bei der Kündigung haben, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt. Sich gesünder ernähren, Ausgaben reduzieren, mehr Sport treiben – in das neue Jahr starten viele mit guten Vorsätzen. Doch nicht immer vertragen sich diese Vorsätze miteinander. Denn wenn die Neujahrsmotivation zum Abschluss eines teuren Fitnessstudiovertrages verleitet, der über einen festen Zeitraum finanziell bindet und womöglich gar nicht regelmäßig genutzt wird, ist das erklärte Sparziel schnell verfehlt. “Gerade Anfang des Jahres locken Fitnessstudios häufig mit Rabatten. Wichtig sind jedoch die regulären monatlichen Beiträge”, erklärt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.
Auf welche weiteren Aspekte zu achten ist und welche Rechte Verbraucher:innen bei der Kündigung haben, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt. • Gut überlegen, bevor man sich bindet: Wer Mitglied in einem Fitnessstudio werden will, sollte vorher vor allem die Erreichbarkeit, die Öffnungszeiten und die Höhe der Mitgliedsbeiträge prüfen. Ein kostenloses Probetraining ist empfehlenswert. Den Vertrag unterschreibt man am besten nicht direkt vor Ort, sondern liest ihn in Ruhe zu Hause. Es lohnt sich, nach besonderen Rabatten zu fragen, zum Beispiel für Studierende, Senior:innen oder Mitglieder bestimmter Krankenkassen. • Die passende Vertragslaufzeit wählen: In der Regel werden Fitnessstudio-Verträge für eine feste Dauer abgeschlossen.
Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist zulässig und wird häufig mit einem niedrigeren Monatsbeitrag beworben. Je nach Lebenslage kann aber auch eine kürzere Laufzeit passender sein. Wer den Vertrag kündigen möchte, sollte sich frühzeitig die Kündigungsfristen notieren. • Nachträgliche Preiserhöhungen: Angesichts steigender oder gestiegener Betriebskosten erhöhen manche Fitnessstudios ihre Preise. Teilweise auch in laufenden Verträgen. Eine solche, nachträgliche Preiserhöhung ist nicht ohne weiteres möglich.
Verträge sind grundsätzlich so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden. Damit eine Preisänderung wirksam ist, muss entweder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang das Fitnessstudio den Preis anpassen darf. Viele dieser Klauseln sind zu unbestimmt formuliert und daher nicht wirksam. Oder beide Vertragsparteien müssen sich mit der Preiserhöhung einverstanden erklären, die Kund:innen müssen also zustimmen. Wichtig zu wissen: Kund:innen können den Vertrag in der Regel nicht einfach außerordentlich kündigen, nur weil das Fitnessstudio (unzulässigerweise) die Preise erhöht. Gibt es keine wirksame Preisanpassungsklausel und die Kund:innen stimmen der Preiserhöhung auch nicht zu, dann bleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Preis.
Beide Vertragsparteien können den Vertrag jedoch nach wie vor durch eine ordentliche Kündigung beenden. • Fristgerecht kündigen: Fitnessstudio-Verträge können zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wichtig ist jedoch, die Kündigungsfrist einzuhalten und die Kündigung so abzugeben, dass sie im Nachhinein bewiesen werden kann. Das geht zum Beispiel per Post als Einschreiben mit Rückschein. Auch eine Kündigung per E-Mail ist zulässig. Bei der Abgabe des Kündigungsschreibens im Fitnessstudio sollte man sich den Eingang der Kündigung quittieren lassen.
Weiterführende Infos und Links: ◦ Mehr zu undurchsichtigen Vertragsklauseln von Fitnessstudios unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/21641 ◦ Mehr über unsere Rechtsberatung (kostenpflichtig) unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/1439 Melden Sie sich an, um diesen Inhalt mit «Gefällt mir» zu markieren. Sportlich durchstarten im neuen Jahr? – Tipps der Verbraucherzentrale NRW rund um Fitnessstudio-Verträge. Sich gesünder ernähren, Ausgaben reduzieren, mehr Sport treiben – in das neue Jahr starten viele mit guten Vorsätzen. Doch nicht immer vertragen sich diese Vorsätze miteinander.
Denn wenn die Neujahrsmotivation zum Abschluss eines teuren Fitnessstudiovertrages verleitet, der über einen festen Zeitraum finanziell bindet und womöglich gar nicht regelmäßig genutzt wird, ist das erklärte Sparziel schnell verfehlt. “Gerade Anfang des Jahres locken Fitnessstudios häufig mit Rabatten. Wichtig sind jedoch die regulären monatlichen Beiträge”, erklärt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Auf welche weiteren Aspekte zu achten ist und welche Rechte Verbraucher:innen bei der Kündigung haben, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt. (Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)
Rund 6.000 Asthmaerkrankte im Kreis Höxter leiden in der kalten Jahreszeit - Winterallergien trifft Menschen mit Erkrankungen wie Neurodermitis oder Asthma Beim Neujahrsfeuerwerk droht ein Knalltrauma - Menschen im Kreis Höxter sollten ihre Ohren schützen und Abstand halten Wuppertal · Sportlich durchstarten im neuen Jahr? Das gilt es bei Fitnessstudio-Verträgen zu beachten. Vor der Anmeldung in einem Fitnessstudio gilt es, einige wichtige Dinge zu beachten. Sich gesünder ernähren, Ausgaben reduzieren, mehr Sport treiben – in das neue Jahr starten viele mit guten Vorsätzen.
Doch nicht immer vertragen sich diese Vorsätze miteinander. Denn wenn die Neujahrsmotivation zum Abschluss eines teuren Fitnessstudiovertrages verleitet, der über einen festen Zeitraum finanziell bindet und womöglich gar nicht regelmäßig genutzt wird, ist das erklärte Sparziel schnell verfehlt. In ihrer Kolumne geben Marcus Rohwetter und Hannah Scherkamp Tipps, wie man Zeit und Geld am besten investieren kann. Der Jahresstart ist ein guter Zeitpunkt für neue Ziele, wie regelmäßigen Sport, da der Fresh-Start-Effekt und der Optimismus-Bias die Motivation steigern. Verhaltensökonomen empfehlen konkrete und realistische Ziele zu setzen, um gute Vorsätze umzusetzen. Social Proof und Stupser von Freunden können dabei helfen, die eigenen Ziele zu erreichen.
Trotz der Bequemlichkeit und Trägheit des Menschen können positive Effekte genutzt werden, um langfristige Erfolge zu erzielen und sich zu verändern. Fanden Sie die Zusammenfassung hilfreich? Zeit und Geld sind immer knapp. In dieser Kolumne schreiben Marcus Rohwetter und Hannah Scherkamp im wöchentlichen Wechsel dazu, wie sich beides am besten investieren lässt. Wenn auch Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie an guterrat@zeit.de Der Mensch ist ein träges Wesen.
Irrational und faul obendrein. Anders lässt es sich nicht erklären, dass Jahr für Jahr die gleichen Neujahrsvorsätze eine Rolle spielen. Ganz oben auf der Was-ich-endlich-anders-machen-will-Liste: regelmäßig Sport treiben. Sich bewegen, Muskeln aufbauen, den Stress ausschwitzen. Das tut nicht nur gut. Es ist auch bewiesen, dass es gut für die Gesundheit ist.
Der Longevity-Forscher Peter Attia nannte Sport in seinem Bestseller Outlive sogar "das wirksamste Mittel für ein langes Leben". Krankenkassen und Arbeitgeber bezuschussen auch deshalb Sportangebote, die den Einstieg leicht machen. Und doch schauen die Deutschen am Feierabend lieber fern oder daddeln auf ihrem Smartphone.
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Minden. Sich Gesünder Ernähren, Ausgaben Reduzieren, Mehr Sport Treiben –
Minden. Sich gesünder ernähren, Ausgaben reduzieren, mehr Sport treiben – in das neue Jahr starten viele mit guten Vorsätzen. Doch nicht immer vertragen sich diese Vorsätze miteinander. Denn wenn die Neujahrsmotivation zum Abschluss eines teuren Fitnessstudiovertrages verleitet, der über einen festen Zeitraum finanziell bindet und womöglich gar nicht regelmäßig genutzt wird, ist das erklärte Sparz...
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Auf welche weiteren Aspekte zu achten ist und welche Rechte Verbraucher:innen bei der Kündigung haben, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt. Sich gesünder ernähren, Ausgaben reduzieren, mehr Sport treiben – in das neue Jahr starten viele mit guten Vorsätzen. Doch nicht immer vertragen sich diese Vorsätze miteinander. Denn wenn die Neujahrsmotivation zum Abschluss eines teuren Fitnessst...
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